Ostschweiz

Das ändert sich im neuen Jahr

Das ändert sich im neuen Jahr
Erblasser können 2023 über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen
Lesezeit: 2 Minuten

Neues Erbrecht, höhere Steuerabzüge: Das ändert sich rechtlich ab dem 1. Januar 2023 in Bezug auf wirtschaftliche Tätigkeiten.

Text: stz.

AHV: Die AHV- und IV-Renten steigen 2023 um 30 bis 60 Franken. Die AHV-Mindestrente steigt somit auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente auf 2450 Franken. Bei Ehepaaren wird der Plafond von 3585 auf 3675 Franken angehoben. Die wirkt sich auch auf die zweite Säule aus: Der Koordinationsabzug in der obligatorischen beruflichen Vorsorge beträgt neu 25'725 und die Eintrittsschwelle 22'050 Franken. In der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) steigt der maximal erlaubte Steuerabzug auf 7056 Franken für Personen, die bereits eine zweite Säule haben. Personen ohne zweite Säule dürfen neu 35'280 Franken abziehen.

Aktienrecht: Das modernisierte Aktienrecht gilt. Die Revision enthält unter anderem die Umsetzung der Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe sowie flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften. Teile der Revision – nämlich Geschlechterrichtwerte und Transparenzvorgaben für Unternehmen, die in der Rohstoffgewinnung tätig sind – sind bereits in Kraft. Weil nun alle Bestimmungen zu übermässigen Vergütungen im Gesetz stehen, wird die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) aufgehoben.

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