Bundesrat beschliesst «ausserordentliche Lage»

Bundesrat beschliesst «ausserordentliche Lage»
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Der Bundesrat verschärft die Massnahmen, um die Corona-Pandemie einzudämmen: Ab Mitternacht sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April geschlossen. Ausgenommen sind Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen.

Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.

Andere Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden aber geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.

Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs sei sichergestellt, so Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga an der heutigen Medienkonferenz (Bild). Es sind genügend Vorräte angelegt.

Der Bundesrat führt zudem ab Mitternacht Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein. Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8'000 Armeeangehörigen bewilligt. 

Ab sofort gilt ein Einreiseverbot für Asylanten, da Asylgesuche auch in den umliegenden Nachbarländern Italien, Deutschland, Frankreich oder Österreich gestellt werden können.