Bürokratie verhindert Unternehmertum

Bürokratie verhindert Unternehmertum
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In der privaten Seniorenbetreuung sah Dirk Kircher aus Wigoltingen TG ein Geschäft mit Zukunft. Nach einem Jahr voller Rechtsstreitigkeiten mit dem Kanton ist seine Zuversicht der Verzweiflung gewichen.

Im Sommer 2017 gründet Pflegeexperte Dirk Kircher die Einzelfirma Gutgepflegt.ch mit Domizil an seinem Wohnsitz im Thurgau und Fokus auf Seniorenbetreuung. Mit seinem Angebot will er dazu beitragen, dass Betagte noch etwas länger in den eigenen vier Wänden leben können, schreibt blick.ch.

Er und seine Angestellten führen auf Wunsch Haushaltsarbeiten, 24-Stunden-Betreuung, Begleitungen oder auch Unterstützung in administrativen Dingen an. Was lukrativ anmutet, entwickelt sich für Kircher zum Albtraum. Kircher zu blick.ch: «Wenn ich gewusst hätte, wie kompliziert das alles wird, hätte ich die Finger davon gelassen.» Zum Verhängnis wird ihm, dass jeder Kanton mit einem eigenen Gesundheitsgesetz sein eigenes Süppchen kocht. Die Frage, wo Betreuung aufhört und Pflege beginnt, beantwortet jeder für sich selbst.

Im Fall Kircher bedeutet das: Während er und sein Team in den Kantonen St. Gallen und Zürich problemlos arbeiten können, stösst Gutgepflegt.ch ausgerechnet am Firmensitz auf Widerstand. «Der Thurgau macht mir mein Geschäft kaputt. Ich bin wütend und verzweifelt», sagte Kircher zu blick.ch.

Seinem Unternehmen fehle eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung für pflegerische Leistungen, so der Vorwurf. Kircher gemäss blick.ch: «Im Thurgau redet man schon von Pflege, wenn man jemandem Socken anzieht, die Treppe hinunterhilft oder auf die Toilette begleitet.» Streitpunkt sind Tätigkeiten, die sonst von Familienmitgliedern übernommen werden – ausgeführt durch eine Drittperson aber bewilligungspflichtig sind.

Es leuchte ihm ein, dass nur Fachpersonal pflegerische Tätigkeiten wie Spritzen setzen oder Blut abnehmen durchführen dürfe, erklärte Dirk Kircher auf blick.ch. Diese würden von ihm an entsprechende Stellen delegiert. Aber: «Der Witz ist ja, dass ich für mich als freiberuflicher Pfleger sehr wohl eine Bewilligung besass. Nicht aber für meine Firma.»

In der Folge wird ein Administrativverfahren wegen Verstössen gegen das kantonale Gesundheitsgesetz eröffnet. Vor Thurgauer Verwaltungsgericht erleidet Kircher eine Schlappe. In den Augen der Richter hat er mit Gutgepflegt.ch irreführende Werbung betrieben. Das Bundesgericht tritt auf sein Anliegen nicht ein.

Ihm habe wegen der Querelen schlichtweg die Zeit gefehlt, um neue Kunden anzuwerben, sagt Dirk Kircher. Gleichzeitig hat ihn der Rechtsstreit Tausende Franken gekostet. Seine Existenz steht auf der Kippe: «Ich musste Kündigungen aussprechen und weiss nicht, wie es weitergeht», bilanziert er auf blick.ch.