Bächtold im «Work»-Visier
Text: stz.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat Daniel Bächtold der vorsätzlichen Steuerhinterziehung nach dem Mehrwertsteuergesetz schuldig gesprochen. Die Widerhandlung steht gemäss dem im Schweizerischen Bundesblatt veröffentlichten Strafbescheid im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für das Einzelunternehmen «Daniel Bächtold». Dafür wurde eine Busse von 5000 Franken ausgesprochen.
Anders als die Gewerkschaftszeitung «Work» berichtet, erfolgte dagegen keine Verurteilung wegen vorsätzlicher Verletzung von Verfahrenspflichten. Dieses Verfahren wurde laut dem amtlichen Strafbescheid eingestellt. Der Entscheid wurde öffentlich zugestellt, weil Bächtolds Aufenthaltsort den Schweizer Behörden nicht bekannt ist. Im Bundesblatt wird als letzter bekannter Aufenthaltsort die Ukraine genannt.
Der aus Rheineck stammende Immobilienunternehmer war im Laufe der Jahre unter anderem mit der Palu Suisse AG, der Schweizer Rendite-Immobilien AG und der SRI Baumanagement AG verbunden. Heute geschäftet er über eine Webseite mit seinem Namen; als Standort ist lediglich «Zürich» angegeben, ein Impressum fehlt.
Neben der Busse muss Bächtold eine deutlich höhere Steuerforderung begleichen. In einer separaten Verfügung verpflichtete ihn die ESTV zur nachträglichen Bezahlung von Mehrwertsteuern in der Höhe von 42’569 Franken für die Steuerperiode 2020. Hinzu kommen Verzugszinsen. Auch diese Verfügung wurde wegen seines unbekannten Aufenthaltsorts im Bundesblatt publiziert.