St.Gallen

Bächtold im «Work»-Visier

Bächtold im «Work»-Visier
Daniel Bächtold (Bild: danielbaechtold.ch)
Lesezeit: 2 Minuten

Der Rheintaler Immobilienunternehmer Daniel Bächtold ist wegen vorsätzlicher Mehrwertsteuerhinterziehung zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt worden. Zusätzlich fordert die Eidgenössische Steuerverwaltung von ihm 42’569 Franken zuzüglich Verzugszinsen. Ein umfangreicheres Strafverfahren der St.Galler Staatsanwaltschaft ist weiterhin hängig.

Text: stz.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat Daniel Bächtold der vorsätzlichen Steuerhinterziehung nach dem Mehrwertsteuergesetz schuldig gesprochen. Die Widerhandlung steht gemäss dem im Schweizerischen Bundesblatt veröffentlichten Strafbescheid im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für das Einzelunternehmen «Daniel Bächtold». Dafür wurde eine Busse von 5000 Franken ausgesprochen.

Anders als die Gewerkschaftszeitung «Work» berichtet, erfolgte dagegen keine Verurteilung wegen vorsätzlicher Verletzung von Verfahrenspflichten. Dieses Verfahren wurde laut dem amtlichen Strafbescheid eingestellt. Der Entscheid wurde öffentlich zugestellt, weil Bächtolds Aufenthaltsort den Schweizer Behörden nicht bekannt ist. Im Bundesblatt wird als letzter bekannter Aufenthaltsort die Ukraine genannt.

Der aus Rheineck stammende Immobilienunternehmer war im Laufe der Jahre unter anderem mit der Palu Suisse AG, der Schweizer Rendite-Immobilien AG und der SRI Baumanagement AG verbunden. Heute geschäftet er über eine Webseite mit seinem Namen; als Standort ist lediglich «Zürich» angegeben, ein Impressum fehlt.

Neben der Busse muss Bächtold eine deutlich höhere Steuerforderung begleichen. In einer separaten Verfügung verpflichtete ihn die ESTV zur nachträglichen Bezahlung von Mehrwertsteuern in der Höhe von 42’569 Franken für die Steuerperiode 2020. Hinzu kommen Verzugszinsen. Auch diese Verfügung wurde wegen seines unbekannten Aufenthaltsorts im Bundesblatt publiziert.

St.Galler Strafverfahren bleibt hängig

Weit schwerer als die nun ausgesprochene Busse wiegen die Vorwürfe in einem separaten Strafverfahren der St.Galler Staatsanwaltschaft. Wie diese gegenüber «work» bestätigte, ist das Verfahren weiterhin pendent. Untersucht werden ein mutmasslicher Betrug mit Covid-19-Krediten von knapp 1,5 Millionen Franken sowie mutmassliche Konkurs-, Vermögens- und Urkundendelikte. Für sämtliche noch nicht beurteilten Vorwürfe gilt die Unschuldsvermutung.

Bächtold war 2021 aufgrund eines internationalen Haftbefehls am Flughafen Kiew festgenommen und vorübergehend in Auslieferungshaft gesetzt worden. Die Schweiz bemüht sich seither um seine Auslieferung. Nach Angaben des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements ist das Verfahren nach wie vor hängig. Zu den Gründen für die jahrelange Verzögerung machen die Bundesbehörden keine näheren Angaben.

Laut Recherchen von «work» stellte Bächtold in der Ukraine ein Asylgesuch und machte geltend, in der Schweiz willkürlich verfolgt zu werden. Die ukrainischen Gerichte hätten ihm den Flüchtlingsstatus zwar nicht zuerkannt, seinen Beschwerden jedoch teilweise stattgegeben. Zuletzt soll Ende März 2026 ein entsprechender Entscheid gefallen sein. Die dadurch verlängerten Verfahren erschweren offenbar weiterhin eine Auslieferung in die Schweiz.

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