Auch IHK Thurgau und Gewerbe Thurgau lehnen wirtschaftsfeindliche Initiativen ab

Auch IHK Thurgau und Gewerbe Thurgau lehnen wirtschaftsfeindliche Initiativen ab
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Am 29. November 2020 steht für die Thurgauer Wirtschaft einiges auf dem Spiel: Gleich zwei linke Initiativen zielen auf Zulieferer-KMU ab und möchten neue Vorschriften und Verbote. Deshalb setzen sich die IHK Thurgau und der Thurgauer Gewerbeverband gemeinsam gegen die beiden Jobkiller ein.

IHK-Thurgau-Direktor Jérôme Müller und Gewerbe-Thurgau-Vorstandsmitglied Martina Pfiffner Müller (Bild) betonen gemeinsam, wie wichtig eine Ablehnung beider Initiativen auch für den Wirtschaftsstandort Thurgau ist. Sie engagieren sich deshalb mit einer Kampagne gegen die Vorlagen und wollen durch Faktenvermittlung den emotional geführten Pro-Kampagnen entgegentreten:

Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative will die Klagemöglichkeiten gegen kleine und grosse Schweizer Unternehmen massiv ausbauen. Sie sollen in der Schweiz auf die weltweite Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzvorschriften verklagt werden können. Die Unternehmen haften sogar für Vorfälle von eigenständigen Drittfirmen, wenn diese von ihnen abhängig sind. Zum Beispiel als Zulieferer oder als Empfänger von Darlehen.
Die Ziele der Initianten sind verständlich aber über die Initiativforderungen kaum umsetzbar:

  • Die Initiative fordert eine weltweite Haftung für alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Auch für Tochtergesellschaften und wirtschaftlich abhängige Unternehmen im Ausland. Diese weltweit beispiellose Haftung für Schweizer Unternehmen geht viel zu weit und macht Schweizer Unternehmen angreifbar.
     
  • Die Initiative verlangt von Unternehmen eine umfassende Überwachungs- und Kontrollpflicht in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte – weltweit und über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg. Gerade für KMU ein Ding der Unmöglichkeit. Diese fast unendliche Kontrollpflicht ist der falsche Weg. Sie überfordert die Unternehmen. Mit der grenzenlosen Haftung explodiert der bürokratische Aufwand.
     
  • Die Beweislast liegt bei den Unternehmen. Gemäss der Initiative können sie sich nur von der Haftung befreien, wenn sie ihre Sorgfalt lückenlos nachweisen können. Sonst haften sie automatisch und ohne Verschulden auch für das Verhalten von abhängigen Drittfirmen. Aufgrund der unzumutbaren Beweislastumkehr stehen Schweizer Unternehmen ständig unter Generalverdacht. Die grosse Bürokratie schadet besonders den KMU.
     
  • Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen in der Schweiz für Dinge eingeklagt werden können, die sich im Ausland abspielen. Die Richter müssten über Vorkommnisse in fremden Ländern urteilen. Es droht eine Amerikanisierung des Schweizer Rechts. Schweizer Unternehmen werden erpressbar. Sie drohen, Opfer einer grenzüberschreitenden «Anwalts- und Klageindustrie» zu werden.
     
  • Das Parlament hat einen verantwortungsvollen und international anerkannten Gegenvorschlag erarbeitet. Dieser tritt automatisch in Kraft, sofern die Initiative abgelehnt wird. IHK und Gewerbeverband unterstützen diesen Gegenvorschlag.

Die GSoA-Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» ist ein Angriff auf die soziale Sicherheit, den Wirtschaftsstandort und die Nationalbank. Die Initiative gefährdet nicht nur die militärische, sondern auch die soziale Sicherheit. Sie schadet der Wirtschaft und kostet Arbeitsplätze.

  • Die gefährliche GSoA-Initiative schädigt KMU und kostet Arbeitsplätze. Durch das starre Finanzierungsverbot schadet die Initiative dem Werkplatz Schweiz. Die Schweizer Rüstungsindustrie schafft Arbeitsplätze und Aufträge für KMU. Sie wird genau kontrolliert und die Exporte richten sich nach den Bestimmungen des Kriegsmaterialexportgesetzes. Es ist falsch und nicht praktikabel, über den Kapitalmarkt mit einer starren Quote von 5 Prozent aus Unternehmen «Kriegsmaterialproduzenten» zu machen. Die Abgrenzungsprobleme und die Bürokratie verschlechtern die Möglichkeiten von Schweizer Firmen, sich zu finanzieren.
  • Die Initiative wirft die bewährten Anlagestrategien der staatlichen und beruflichen Vorsorge über den Haufen. AHV und Pensionskassen müssten ihre Anlage an der starren Quote ausrichten. Entweder beschränken sie ihre Investitionen auf einzelne Firmen. Die Folge: Die ungenügende Streuung erhöhte das Anlagerisiko (Klumpen-Risiken). Oder sie überprüfen jedes Jahr Tausende von Unternehmen auf deren Umsatz mit Kriegsmaterial. Der Verwaltungsaufwand ist immens, die Mehrkosten ebenfalls. Klumpen-Risiken sowie Verwaltungskosten schmälern die Erträge. Die Renten der Schweizerinnen und Schweizer werden dadurch unsicherer. Tatsache ist: Unsere Altersvorsorge steht vor grossen Herausforderungen. Sie darf nicht durch bürokratische und teure Verbote zusätzlich belastet werden.
  • Die Initiative führt politische Kriterien für die Anlage der Gelder der Nationalbank ein und gefährdet so ihre verfassungsmässige Unabhängigkeit. Auch in Zukunft soll es primäre Aufgabe der Nationalbank bleiben, für die Stabilität des Schweizer Frankens zu sorgen. Dafür braucht sie volle Handlungsfähigkeit und keine bürokratischen Verbote oder willkürliche Quoten, die sie in ihren Anlageentscheiden bevormunden. Die Initiative schadet letztlich dem Schweizer Franken. Das ist verantwortungslos.

Die IHK Thurgau und der Thurgauer Gewerbeverband setzen sich entschieden gegen diese jobvernichtenden Initiativen ein und engagieren sich dazu mit einer eigenen Kampagne.

Wer sich mit den Thurgauer Wirtschaftsverbänden gegen die Initiativen engagieren will, kann sich gerne unter kommunikation@ihk-thurgau.ch für weitere Informationen melden.