Absichtserklärungen für Spitalstandort Walenstadt

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Der Kantonsrat hat am 2. Dezember 2020 beschlossen, das Spital Walenstadt als kantonalen Standort festzulegen und die St.Galler Regierung beauftragt einen Bericht über die Zukunft des Spitals Walenstadt als stationären Leistungserbringer in Zusammenarbeit mit den Kantonsspitälern Graubünden und evtl. Glarus vorzulegen und allenfalls Antrag über die Weiterentwicklung des Spitalstandortes Walenstadt zu stellen. Dies schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung.
Die Regierung habe als Auftraggeberin an der Sitzung vom 19. Januar 2021 den Projektauftrag erteilt und die Projektorganisation festgelegt. Der Vorsitz des Lenkungsausschusses liege beim Vorsteher des Gesundheitsdepartementes, Regierungsrat Bruno Damann.
Erste Phase abgeschlosse
Das Projekt besteht gemäss Regierung aus drei Phasen. Die erste Phase wurde am 30. Juni 2021 durch die Genehmigung von vier Absichtserklärungen durch den Lenkungsausschuss abgeschlossen:
Die erste Absichtserklärung regle die Sicherstellung des Spitalbetriebs am Standort Walenstadt während der Projektphase, indem bereits eine Zusammenarbeit des Spitals Walenstadt und der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland, zu der das Spital Walenstadt gehört, mit dem Kantonsspital Graubünden verankert werde.
In einer zweiten Absichtserklärung werde das künftige mögliche Leistungsangebot des Spitals Walenstadt definiert. Das Angebot orientiere sich an den im Jahr 2019 (Jahr vor der COVID-19 Pandemie) am Standort Walenstadt der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland erbrachten Leistungen.
Die dritte Absichtserklärung lege die Kriterien der Übertragung von Mobilien, Geräten und Einrichtungen von der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland zum Kantonsspital Graubünden als künftigen Betreiber des Spitals Walenstadt fest.
Die vierte Absichtserklärung sehe die Übertragung von Land und Bauten des Spitals Walenstadt an die Sarganserländer Gemeinden für insgesamt 8 Millionen Franken vor.
Betriebsübertragung festlegen
Am 1. August 2021 beginnt gemäss Mitteilung der Regierung die zweite Projektphase, in der verschiedene Fragestellungen - aufgeteilt auf zehn Teilprojekte - bearbeitet werden sollen. Ziel dieser Phase sei die Regelung der Betriebsübertragung an das Kantonsspital Graubünden und der Übertragung von Land und Bauten an die Gemeinden. «Ein zentraler Aspekt werden die Anstellungsverhältnisse der Mitarbeitenden am Spital Walenstadt sein», betont die Regierung. Aus der zweiten Phase soll ein Projektbericht resultieren, der die Grundlage für die Erarbeitung einer Botschaft zu Handen des Kantonsrates bilde.
«Die dritte Phase ist die Entscheidungsphase, in der der Kantonsrat des Kantons St.Gallen, das Kantonsspital Graubünden und die Sarganserländer Gemeinden alle massgeblichen Entscheide über das künftige Leistungsangebot, die künftige Trägerschaft und den künftigen Betreiber des Spitals Walenstadt treffen werden», hält die Regierung fest. Die Mitarbeitenden des Spitals Walenstadt werden heute über den Abschluss der ersten Projektphase orientiert.