Senkung des Härtefall-Kriteriums

«Die zusätzlichen kantonalen Kriterien zur Qualifizierung als Härtefall für Kleinstunternehmen sind ungerecht», hält der Thurgauer Gewerbeverband in seiner Mitteilung fest. «Damit werden zahlreiche Betriebe aufgrund der Kriterien ausgeschlossen, obschon diese ebenfalls von den Massnahmen von Bund und Kanton betroffen sind», so der Verband weiter. Gerade die Strukturen des Kantons Thurgau seien geprägt von vielen kleinen KMU-Betrieben mit mehreren Teilzeitarbeitsplätzen unter insgesamt 300 Stellenprozent Vollzeitäquivalenz. Diese kleinen Betriebe hätten ebenfalls eine Existenzberechtigung. Zudem seien deren Teilzeitstellen zu schützen und zu erhalten. Der Thurgauer Gewerbeverband erwarte deshalb die Senkung auf 100 Stellenprozent Vollzeitäquivalenz als Härtefallkriterium.
Keine Wettbewerbsverzerrung durch die Kantone
Die föderalistische Umsetzung der wirtschaftlichen Härtefallhilfe führe zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrungen, schreibt der Thurgauer Gewerbeverband. Der Nachbarkanton St. Gallen habe bereits eine Senkung der Stellenprozente bei der Härtefallregelung vorgenommen. Der Thurgauer Gewerbeverband erwarte, dass der Thurgauer Regierungsrat mindestens in dieser Hinsicht nachziehe. Andernfalls würden Unternehmen mit gleich hohen totalen Stellenprozenten aufgrund der Ansässigkeit in verschiedenen Kantonen ungleich behandelt werden, was zu verhindern sei. Am besten wäre eine Festlegung der Kriterien auf Stufe Bund ohne zusätzliche kantonale Eingrenzungen. Damit wären ungewünschte Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum reduziert.