St.Gallen

Revision Universitätsgesetz: Ausgewogener Entwurf mit Nachschärfungsbedarf

Revision Universitätsgesetz: Ausgewogener Entwurf mit Nachschärfungsbedarf
Markus Bänziger, Direktor, IHK St.Gallen-Appenzell
Lesezeit: 2 Minuten

Die IHK St.Gallen-Appenzell begrüsst, dass das 1988 erlassene Universitätsgesetz einer Revision unterzogen und den aktuellen Entwicklungen und Bedürfnissen angepasst wird. Die Vorlage der Regierung ist ausgewogen, zukunftsorientiert und insgesamt unterstützenswert. Einzelne Aspekte sind nachzuschärfen. So fordert die IHK eine personelle Trennung von Universitätsratspräsidium und Bildungsdirektorium.

1898 wurde die heutige Universität St.Gallen als Handelsakademie gegründet. Die IHK St.Gallen-Appenzell respektive deren Vorgängerorganisation «Kaufmännisches Directorium» war massgeblich an der Gründung und am nachfolgenden Betrieb beteiligt.

Die HSG: Leuchtturm einer ganzen Region

Heute, 124 Jahre später, ist die Universität St.Gallen (HSG) für die Kernregion Ostschweiz von herausragender Bedeutung. Diese wird in der Bevölkerung und Politik gemeinhin unterschätzt: Fach- und Führungskräfte von heute und morgen profitieren von Forschungs- und Lehrexzellenz. Unternehmen erhalten Zugang zu Know-how und interagieren mit der Wissenschaft. Die Wertschöpfung für die Region übersteigt die öffentlichen Investitionen um ein Mehrfaches. St.Gallen und die gesamte Ostschweiz sind international ein Begriff. Kurzum: Die Universität ist ein Leuchtturm. Und das soll sie bleiben.

Ausgewogener Gesetzesentwurf

Mit der Revision des Universitätsgesetzes werden derzeit die Rahmenbedingungen für die mittel- bis langfristige Entwicklung der Universität gesetzt. Dazu bedarf es einer zeitgemässen Regelung von Governance, Compliance, Transparenz und Aufsicht. Diese darf aber nicht Zweck, sondern muss Mittel sein. Der Anspruch muss es stattdessen sein, dass die HSG ihre Position als führende Bildungs- und Forschungsstätte weiter festigt: dank Eigenständigkeit, Vernetztheit und Freiheit in Forschung und Lehre. Der vorliegende Gesetzesentwurf erfüllt diese Ansprüche, einzelne Punkte sind aber nachzuschärfen.

IHK fordert politische Entflechtung des Universitätsratspräsidium

Der Gesetzesentwurf wird vom St.Galler Kantonsrat in der Novembersession 2022 beraten. Aus Sicht der IHK bedürfen drei Punkte einer Anpassung respektive kritischen Würdigung durch den Kantonsrat:

- Bei der Wahl der Universitätsratsmitglieder soll die Regierung dazu verpflichtet werden, Persönlichkeit, Kompetenzprofil und (internationale) Erfahrung in den Vordergrund zu stellen. Eine angemessene Vertretung von Personen mit einem Verständnis für die kantonalen politischen Strukturen und Prozesse ist dabei sekundär zu berücksichtigen.

- Die Regierung sowie die Vorsteherin respektive der Vorsteher des Bildungsdepartements sollen sich auf ihre Rolle als Auftraggeberin konzentrieren. Das Präsidium des Universitätsrats soll ergänzend zu den Merkmalen von Persönlichkeit, Kompetenzprofil und Erfahrung nach dem Kriterium von ausgeprägter strategischer Führungskompetenz ausgewählt werden. Die jetzt im Gesetzesentwurf vorgesehene Personalunion zwischen Bildungsdirektor/-in und Universitätspräsidium ist abzulehnen.

- Hinsichtlich einer auf internationale Spitzenpositionen in Forschung, Lehre und Weiterbildung ausgerichteten Universität soll insbesondere für die Anstellung des akademischen Spitzenpersonals ein eigener personalrechtlicher Rahmen ausserhalb des kantonalen Personalrechts sichergestellt sein.

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