Neues Ergebnisermittlungssystem für Wahlen und Abstimmungen

Neues Ergebnisermittlungssystem für Wahlen und Abstimmungen
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Die Kantone St.Gallen und Thurgau haben im Rahmen einer parallel durchgeführten Ausschreibung der Abraxas Informatik AG den Zuschlag für ein neues Ergebnisermittlungssystem für Wahlen und Abstimmungen erteilt. Das neue System wird voraussichtlich ab dem Jahr 2022 das bisherige System WABSTI ersetzen, das in beiden Kantonen seit bald 20 Jahren im Einsatz steht.

Die Kantone St.Gallen und Thurgau setzen zur Ermittlung und Übermittlung der Ergebnisse bei eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen seit 2003 die Applikation WABSTI ein. Dies schreibt der Kanton St.Gallen in einer Mitteilung. Die Applikation steht auch allen Gemeinden zur Ermittlung der Ergebnisse von kommunalen Wahlen und Abstimmungen zur Verfügung. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters komme WABSTI an die Grenzen der Anforderungen, die an die Systemarchitektur, die Benutzerführung sowie die Sicherheit von technischen Applikationen im Bereich Wahlen und Abstimmungen gestellt werden, so der Kanton weiter. Die Staatskanzleien beider Kantone hätten deshalb entschieden, eine neue Lösung zur Ergebnisermittlung bei Wahlen und Abstimmungen zu beschaffen. Nun hat die Abraxas Informatik AG den Zuschlag erhalten.

Die Anforderungen an das neue Ergebnisermittlungssystem wurden von einem Projektteam der Staatskanzleien der Kantone St.Gallen und Thurgau gemeinsam definiert. Das offene Ausschreibungsverfahren wurde anschliessend parallel durchgeführt.

Höhere Sicherheit

Die Kantone St.Gallen und Thurgau gehen davon aus, dass die im Rahmen von E-Voting diskutierten Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Wahlen und Abstimmungen zunehmend auf alle technischen Hilfsmittel, die bei einem Urnengang zum Einsatz kommen, übertragen werden. Dies gelte insbesondere für die elektronischen Ergebnisermittlungssysteme zur Erfassung, Auszählung und Auswertung von Stimm- und Wahlzetteln. In Bezug auf die Sicherheit des neuen Systems wurden daher bewusst erhöhte Anforderungen gestellt. So werde vom Anbieter die Bereitschaft verlangt, den Quellcode des Ergebnisermittlungssystems offenzulegen. Zeitpunkt und Form einer Offenlegung werden durch die Staatskanzleien festgelegt, hält der Kanton fest. Dabei handle es sich um einen bewussten Paradigmenwechsel hin zum Prinzip «Sicherheit durch Transparenz».

Von den vier im Ausschreibungsverfahren offerierten Lösungen erfüllte das Ergebnisermittlungssystem der Abraxas Informatik AG die Systemanforderungen der Kantone St.Gallen und Thurgau am besten. Die Neuentwicklung des Systems, das bisher bei keinem anderen Kanton im Einsatz steht, bietet die Möglichkeit, hinsichtlich der Offenlegung des Quellcodes konsequent einen neuen Weg einzuschlagen.