«Kündigungen vermeiden und Schutzmassnahmen umsetzen»

Die Wirtschaftsverbände rufen die Betriebe ebenfalls dazu auf, die angeordneten Schutzmassnahmen des BAG im Unternehmen mit Nachdruck umzusetzen. Es gehöre zur Verantwortung und Sorgfaltspflicht jedes Arbeitgebers, seine Mitarbeiter vor einer Ansteckung im Betrieb zu schützen, schreiben die beiden Verbände gemeinsam (im Bild: IHK-Direktor Jérôme Müggler). Sollten die Schutzmassnahmen nicht konsequent und flächendeckend angewendet werden, droht der Bundesrat mit der kompletten Stilllegung der Wirtschaft. Diese Massnahme gilt es unter allen Umständen zu verhindern.
Die IHK und der TGV begrüssen das Massnahmenpaket des Bundesrats zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen. Die beiden Wirtschaftsverbände stehen mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit in engem Kontakt, damit die Massnahmen des Bundes im Kanton Thurgau schnell und unbürokratisch umgesetzt werden können. Zudem sind die Thurgauer Banken bereit, um ab Donnerstag gemäss den Vorgaben des Bundesrats verbürgte Überbrückungskredite auszuzahlen
Die von den beiden Verbänden zusammengestellten FAQ (häufig gestellte Fragen), die auf die dringendsten Fragen in der aktuellen Lage eine Antwort geben, wurden den neuen Beschlüssen des Bundesrates angepasst und stehen auf www.ihk-thurgau.ch zur Verfügung.