KGV einstimmig für die USR III

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Die Präsidentenkonferenz des Kantonalen Gewerbeverband St.Gallen hat die Parolen für die Abstimmungen vom 12. Februar gefasst. Einstimmig stimmen sie zweimal «JA» für die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III und für die Schaffung des Fonds für Nationalstrasse.

Mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) soll die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz gestärkt und die internationale Akzeptanz der Schweizer Unternehmensbesteuerung hergestellt werden.

In der Schweiz gibt es rund 24'000 Unternehmen, die eine Sonderbesteuerung erfahren. Die Schweizer Wirtschaft profitiert von diesen Firmen in hohem Mass. Stellen sie doch nicht nur rund 150‘000 Arbeitsplätze zur Verfügung, sondern investieren wie im Falle der Pharmaindustrie auch grosse Beträge in Forschung und Entwicklung. Zudem bezahlen sie jährlich rund 5,3 Milliarden Franken an Gewinnsteuern.

Die EU und die OECD wollen, dass diese Unternehmungen anders besteuert werden. Damit sie nicht abwandern, wurde vom Bund unter Berücksichtigung aller Interessen die Unternehmenssteuerreform III ausgearbeitet. Die Reform löst das Problem mit verschiedenen Massnahmen. Der zentrale Punkt ist, dass die Kantone weiterhin eine eigene Steuerstrategie verfolgen können, um als Wirtschaftsstandorte attraktiv zu bleiben. Dafür stehen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Der Fokus für den Kanton St.Gallen liegt, bedingt durch die Wirtschaftsstrukturen, bei der Senkung des Gewinnsteuersatzes. Für die KMU Unternehmen sind im weiteren die neuen Abzüge für Forschung und Entwicklung interessant, doch von grossem Interesse ist die Senkung der Gewinnsteuer.

Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) fordert für die Umsetzung im Kanton St.Gallen, dass der Gewinnsteuersatz unter 15% gesenkt wird. Ebenfalls dürfen im Zuge der Einführung der USR III keine sozialpolitischen Massnahmen wie beispielsweise die Erhöhung der Kinderzulagen oder eine Erhöhung von Abzügen bei natürlichen Personen dazukommen.

Der KGV empfiehlt einstimmig ein «JA» in die Urne zu legen, um die Chance für den Kanton St.Gallen als attraktiven Wirtschaftsstandort weiterhin zu stärken.

NAF – zukunftsorientiertes Strassenetz
Die Nationalstrassen sind die Lebensader der Schweizer Wirtschaft. Mit dem neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) soll die Finanzierung des Strassennetzes auf Bundes- und Kantonsebene gesichert werden.

«Wir haben im vergangenen Jahr hautnah erlebt was passiert wenn das Geld fehlt: Die bereits beschlossene und bei den Unternehmen fest eingeplante Sanierung der Autobahn bei St.Margrethen wurde kurzfristig aus dem Programm genommen. Und das nur, weil beim Amt für Strassen (Astra) die nötigen Mittel nicht zur Verfügung standen. So etwas darf sich nicht wiederholen», bringt Nationalrat Thomas Müller während seines Referates die Problematik auf den Punkt: Genau deshalb braucht es den NAF, der die Finanzierung solcher Projekte sichert. Denn die Schweizer Wirtschaft ist auf ein leistungsfähiges Strassennetz angewiesen.

Teil des NAF ist auch der so genannte Netzbeschluss (NEB). Mit diesem können in der Schweiz gegen 400 Kilometer Hauptstrassen dem Bund übertragen werden. Dies entlastet die Kantone.

Der KGV empfiehlt ebenfalls einstimmig ein «JA» für die Schaffung des NAF.