Ostschweiz

IHK begrüsst Zertifikat als «geeignetes Instrument gegen Teil-Lockdown»

IHK begrüsst Zertifikat als «geeignetes Instrument gegen Teil-Lockdown»
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Der Bundesrat will bei Bedarf die Covid-Zertifikatspflicht ausdehnen. Die IHK St.Gallen-Appenzell bedauert, dass dieser Schritt notwendig ist, erachtet ihn bei einer sich weiter verschärfenden epidemiologischen Lage aber als angebracht. Pauschale wirtschaftliche und gesellschaftliche Einschränkungen sind auf jeden Fall zu verhindern.

Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, eine Ausdehnung der Covid-Zertifikatspflicht bei den Kantonen in die Konsultation zu geben. Damit will er vorsorglich die Grundlage für eine rasche Intervention schaffen, falls sich eine Überlastung der Spitäler abzeichnet.

Mit Zertifikat Schliessung von Betrieben und Branchen verhindern

Bald sind alle impfwilligen Personen vollständig geimpft. IHK-Direktor Markus Bänziger (Bild) zeigt sich überzeugt: «Weitreichende staatliche Einschränkungen sind dann kaum noch zu rechtfertigen.» Steigende Infektionszahlen müssten in Kauf genommen werden, jedoch sei eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Denn: Die Folge wären erneute pauschale Einschränkungen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und privaten Lebens. «Für diesen Fall muss ein Eskalationsstufenplan bereitgehalten werden, der von Bund und Kantonen rasch umgesetzt werden kann», so Bänziger. Die Ausweitung der Zertifikatspflicht auf Bereiche mit erhöhtem Übertragungsrisiko sei dabei ein geeignetes Instrument.

Vor dem Hintergrund der sich wieder verschärfenden epidemiologischen Lage unterstützt die IHK St.Gallen-Appenzell deshalb den gestrigen vorsorglichen Bundesratsentscheid. Dass die Testkosten für Zertifikatszwecke ab 1. Oktober weitestgehend nicht mehr übernommen werden, ist ebenfalls zu begrüssen.

Eigenverantwortlicher Zertifikatseinsatz in Betrieben ermöglichen

Auf betrieblicher Ebene soll es jedem Unternehmen freigestellt sein, das Covid-Zertifikat eigenverantwortlich einzusetzen. Für Restaurants oder kleinere Konzerte ist dies bereits heute möglich, sie können den Zutritt freiwillig auf Gäste mit gültigem Zertifikat beschränken. Darüber hinaus sollen aber auch die Arbeitgeber von ihren Mitarbeitenden einen Nachweis verlangen können.

«Damit können sie einerseits Einschränkungen im Betrieb aufheben und andererseits ihrer Fürsorgepflicht nachkommen», erklärt Markus Bänziger. Es sei deshalb zu begrüssen, dass der Bundesrat hierfür nun eine Rechtsgrundlage schaffen möchte.

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IHK motiviert zum Impfen

Die Impfung ist der beste Weg, sich und vor allem auch sein Umfeld zu schützen. Hier sind insbesondere die Kantone in der Pflicht, eine Versachlichung der emotional geführten Debatte herbeizuführen und den Nutzen zu betonen. Aber auch die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, betriebsintern zu informieren, sensibilisieren und motivieren. Der Zugang zur Impfung soll für die Mitarbeiter so niederschwellig wie möglich sein.

Konkret empfiehlt die IHK ihren Mitgliedern, ein Impfen auf Arbeitszeit zu ermöglichen.

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