St.Gallen

Grundbuchgeschäfte elektronisch ermöglichen

Grundbuchgeschäfte elektronisch ermöglichen
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Damit die beteiligten Parteien Grundbuchgeschäfte elektronisch abwickeln können, sind technische und rechtliche Anpassungen notwendig. Der Kanton St.Gallen schafft eine Übergangslösung, damit die Gemeinden einen wichtigen Schritt in Richtung elektronischer Geschäftsverkehr vornehmen können: Die Regierung eröffnet für die Anpassungen an der Verordnung über das Grundbuch das Vernehmlassungsverfahren.

Text: pd

Für die Bearbeitung eines Grundbuchgeschäftes müssen heute verschiedene Unterlagen physisch eingereicht werden. Kanton und Gemeinden sind seit längerer Zeit bestrebt, einen elektronischen Geschäftsverkehr im Grundbuchbereich einzuführen. Eine Begleitgruppe bestehend aus dem Departement des Innern, der eGovernment St.Gallen digital, der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidenten (VSGP) und dem Berufsverband NetzSG Ressort Grundbuch hat die Bedürfnisse vertieft geprüft.

Aktuell fehlt die gesetzliche Grundlage auf Bundesebene für eine durchgängige elektronische Abwicklung. Deshalb schlägt die Begleitgruppe die gemischte Eingabe als Übergangslösung vor. Bei der gemischten Eingabe setzen sich die Unterlagen für ein Grundbuchgeschäft sowohl aus elektronischen Daten als auch Papierdokumenten zusammen. Dadurch können die Vorteile des elektronischen Systems bezüglich Geschwindigkeit und Qualität genutzt werden. Die Rechtsicherheit bleibt jederzeit gewährleistet.

Zuständig für die Grundbuchämter sind im Kanton St.Gallen die politischen Gemeinden. Sie entscheiden darüber, ob sie den elektronischen Geschäftsverkehr in ihrer Gemeinde zulassen. Eine hierfür notwendige technische Voraussetzung ist eine neue Version der Grundbuchsoftware TERRIS, die im Kanton St.Gallen voraussichtlich im Spätsommer zur Verfügung steht.

Für den elektronischen Geschäftsverkehr sind Anpassungen in der Verordnung über das Grundbuch notwendig. Die Regierung eröffnet für die vorgesehenen Anpassungen ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren. Interessierte Kreise können ihre Stellungnahmen bis zum 15. April 2023 einreichen.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind online zugänglich.

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