Ostschweiz

Drei Ostschweizer unter den Angeklagten

Drei Ostschweizer unter den Angeklagten
Pierin Vincenz
Lesezeit: 2 Minuten

Ab heute stehen Pierin Vincenz und sechs weitere Personen vor dem Bezirksgericht in Zürich. Drei der sieben Angeklagten kommen aus der Ostschweiz. Wer muss sich weswegen verantworten?

Die zwei Hauptangeklagten sind Pierin Vincenz, ehemaliger Chef von Raiffeisen, und Beat Stocker, langjähriger Berater der Bank und Chef der Firma Aduno, welche Dienstleistungen im Bereich von Kreditkarten anbietet. Der Prozess dauert bis Ende Woche. Hinzu kommt mindestens ein weiterer Tag. Dann braucht es Zeit bis zum Urteil. Es ist davon auszugehen, dass der Fall ans Obergericht weitergezogen wird, allenfalls sogar bis vor Bundesgericht. Das kann Jahre dauern.

Vincenz und Stocker werden mehrere Delikte vorgeworfen. Veruntreuung, gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung, Betrug durch Täuschung, Anstiftung zu Veruntreuung. Die Kombination führt zu einem hohen geforderten Strafmass. Bei den weiteren fünf Angeklagten (siehe Box) geht es um Gehilfenschaft.

Bei der Anklage geht es um mehrere Firmenübernahmen durch Raiffeisen oder Aduno. Sechs der sieben Angeklagten waren in diese Geschäfte involviert. Es sind die Gesellschaften Commtrain, Investnet, Eurokaution, Geneve Credit & Leasing und der angedachte Verkauf des Fussballstadions in Thun. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wurde bei diesen Transaktionen betrogen. Hinzu kommen die Vorwürfe zu den privaten Spesen, die aus Sicht der Anklage von Pierin Vincenz und Beat Stocker unrechtmässig abgerechnet worden sind. Für sie fordert die Staatsanwaltschaft je sechs Jahre Gefängnis.

Für drei Mitangeklagte werden Freiheitsstrafen von zwei Jahren gefordert, mit Gewährung des bedingten Vollzugs. In einem Fall werden 2.5 Jahre gefordert, teilweise bedingt, und in einem Fall lediglich eine Geldstrafe.

Laut Anklage beläuft sich die Deliktsumme bei Pierin Vincenz auf knapp neun Millionen Franken und bei Beat Stocker sind es 16 Millionen. Auch bei den Gehilfen sind es hohe Summen – in einem Fall 16 Millionen. Das Geld wird von der Staatsanwaltschaft eingefordert.

Quellen: SRF, LZ und BAZ.

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