Ostschweiz

Bundesrat hebt fast alle Corona-Massnahmen auf

Bundesrat hebt fast alle Corona-Massnahmen auf
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Ab Donnerstag gibt es keine Zertifikats- und keine Maskenpflicht mehr in Läden, Restaurants und Kulturbetrieben. Nur die Maskenpflicht im ÖV und die fünftägige Isolation für Infizierte bleiben. Der KGV zeigt sich erfreut.

Ab Donnerstag sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Aufgehoben werden auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz, die Homeoffice-Empfehlung, die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen und die Einschränkungen für private Treffen.

In Absprache mit dem Bundesrat werden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.

Beibehalten werden einzig die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Und positiv Getestete müssen sich bis Ende März weiterhin für fünf Tage isolieren. Damit hebt der Bundesrat praktisch alle bisher geltenden Corona-Massnahmen in einem Schritt auf.

Die epidemiologische Lage entwickele sich weiter positiv, begründete der Bundesrat in einer Mitteilung seinen Entscheid. Dank der hohen Immunität in der Bevölkerung sei eine Überlastung des Gesundheitssystems trotz der weiterhin hohen Viruszirkulation unwahrscheinlich.

Maskenpflicht im ÖV bis Ende März

Der Entscheid hat sich auch aufgrund der Antworten der Kantone auf die vom Bundesrat in Konsultation geschickten Vorschläge abgezeichnet. Die Mehrheit der Kantone wollte grundsätzlich eine Aufhebung der Corona-Massnahmen in einem Schritt. Uneins waren die Kantonsregierungen in der Frage, ob und - wenn ja - wo und für wie lange weiterhin eine Maskentragpflicht gelten soll.

Die Viruszirkulation sei noch immer sehr hoch und das Virus könne nach wie vor schwere Verläufe verursachen, hält der Bundesrat fest. Er hat deshalb die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen aufrechterhalten. Ausgenommen sind die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen.

Zudem steht es den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. So könnten Kantone etwa die Zertifikatspflicht beibehalten. Möglich ist auch, dass einzelne Betriebe wie eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon Masken vorschreiben.

Die eingeschränkte Maskenpflicht gilt voraussichtlich bis Ende März. Der Bundesrat behält sich vor, die Massnahme "je nach Viruszirkulation" früher aufzuheben.

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«Normale Lage» ab 1. April

Die Aufhebung praktisch aller Corona-Massnahmen ist nicht gleichbedeutend mit der Rückkehr von der "besonderen" in die «normale Lage» gemäss Epidemiengesetz. Wenn sich die epidemiologische Lage «wie erwartet» entwickelt, plant der Bundesrat jedoch die Covid-19-Verordnung auf den 1. April ausser Kraft zu setzen und in die «normale Lage» zurückzukehren.

In der "normalen Lage" würden die Kantone in den allermeisten Punkten das Zepter wieder übernehmen. Weiterhin in Kraft bleiben die Regelungen im Rahmen der Bundeskompetenzen wie etwa zum internationalen Personenverkehr und zur Kostenübernahme von Medikamenten. Gültig bleiben auch die Regelungen zum Zertifikat oder zur Kostenübernahme von Tests. Für die Bevölkerung hätte der Entscheid vor allem symbolischen Charakter.

Weiterhin ausgestellt werden Covid-Zertifikate, die von der EU anerkannt sind. Diese können etwa für die Einreise in andere Länder genutzt werden, welche die Zertifikatspflicht noch vorschreiben oder für gewisse Bereiche im Inland. Nicht mehr erhältlich ist das Schweizer Covid-Zertifikat, das nur in der Schweiz gültig war.

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