Die Ökonomie hilft der Nachhaltigkeit
Theoretisch könnten sich KMU in der Schweiz um die Nachhaltigkeitsbürokratie foutieren. Denn für die meisten Schweizer KMU besteht keine gesetzliche Pflicht zur umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Doch die meisten KMU wurden von der Nachhaltigkeitswelle längst eingeholt.
Grosse Unternehmen müssen ohnehin auf dieser Welle surfen. Seit 2024 ist die Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung des Bundesrats in Kraft. Sie betrifft börsenkotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen sowie weitere grössere Firmen, die 500 oder mehr Stellen haben und entweder in der Bilanz mehr als 20 Millionen Franken aufweisen oder einen Umsatz von über 40 Millionen Franken erzielen.
An EU angelegte Gesetzgebung
Künftig sollen diese Schwellenwerte analog zur EU angepasst werden: auf 250 Mitarbeiter, 25 Millionen Franken Bilanzsumme und 50 Millionen Franken Umsatz. Zur Berichterstattung verpflichtet werden Firmen, die zwei dieser Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erreichen.
Damit will der Bundesrat künftige Schweizer Standards für Grossunternehmen mit den neuen europäischen Vorgaben harmonisieren. Vor wenigen Wochen hat er den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) vorgelegt, das als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative für verantwortungsvolle Unternehmen gilt. Für viele Schweizer Unternehmen, die mit der EU handeln, ist das eine gute Nachricht: Sie müssen so nicht zwei grundsätzlich unterschiedliche Standards bedienen und erfüllen in einem Aufwisch die EU-Vorgaben, was sie wettbewerbsfähig macht.
Die EU hat mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine Richtlinie erlassen, die seit 2024 die Nachhaltigkeitsberichterstattung standardisiert. Inzwischen sind in der EU deutlich mehr Unternehmen verpflichtet, Daten zu veröffentlichen und prüfen zu lassen.
KMU müssen Daten liefern
Weil KMU nicht auf einem eigenen Planeten wirtschaften, sondern fast immer Teil einer Lieferkette eines grösseren Unternehmens sind, fordern die berichtspflichtigen Unternehmen die entsprechenden Kennzahlen bei den KMU ein. Gleiches gilt, wenn ein KMU einen Kredit von einer Bank beanspruchen möchte: Das Institut will dann Transparenz in Nachhaltigkeitsfragen. Auch wenn sich ein KMU an einer öffentlichen oder privaten Ausschreibung beteiligen möchte, muss es inzwischen umfangreiche Angaben zur Nachhaltigkeit mitliefern.
Praktisch alle KMU, die nicht eine kleine lokale Nische bedienen, müssen sich deshalb mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen. Zulieferer von Metall-, Elektro- und Maschinenbau-Unternehmen wie auch von Konsumgüterherstellern oder der Pharmaindustrie wissen, dass ihre Kunden CO2-Daten und weitere Informationen im Bereich Ökologie verlangen und sie diesen Kunden gegenüber auch Rechenschaft über ihre Sozialstandards ablegen müssen.
Banken wiederum verlangen Informationen zur Energieeffizienz eines KMU, zu Klimarisiken und Risiken in der Lieferkette, sie wollen wissen, wie die Unternehmensleitung all diese Fragen managt.
Komplexität überfordert
Viele KMU sind von diesen Ansprüchen zuerst einmal schlicht überfordert, sie haben kein Personal mit dem notwendigen Know-how, um die komplexen Daten erheben zu können. Denn sie müssen nun nicht nur ihre eigenen Emissionen beziffern können, sie müssen ihrerseits auch wissen, was ihre Lieferanten auf dem Feld der Nachhaltigkeit tun. Und sie dürfen sich im Dschungel der unzähligen Begriffe und Standards nicht verheddern. Der einschlägige Wortschatz von Wirtschaftsleuten wurde jedenfalls um ein umfangreiches Glossar an neuen Begriffen erweitert.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterscheidet grundsätzlich drei Bereiche. Scope 1 beschreibt die direkt vom Unternehmen verursachten Emissionen, etwa aus fossiler Energie für Heizungen und Firmenfahrzeuge. Scope 2 listet indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie auf, dazu zählen Strom, Fernwärme oder Kühlung, die extern produziert werden. Diese Emissionen entstehen bereits beim Energieversorger.
Scope 3 schliesslich erfasst indirekte Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, also Emissionen von Lieferanten, eingekauften Materialien, Transporten, Geschäftsreisen und auch den Pendelverkehr der Mitarbeiter. Dazu gehört auch die Nutzung hergestellter Produkte. Das sind beispielsweise beim Ostschweizer Schienenfahrzeughersteller Stadler Züge, die beim Kunden 30 und mehr Jahre im Betrieb stehen werden. Dieser Bereich ist bei den meisten Unternehmen der klar grösste, bei Stadler macht er 99 Prozent aus.
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Klimarisiken steuern
Verlangt werden in Nachhaltigkeitsberichten heute transparente ESG-Daten, dieses Kürzel steht für Environmental, Social, Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Im Bereich Umwelt wird der Einfluss eines Unternehmens auf Klima und Umwelt beleuchtet, insbesondere CO2-Emissionen und Energieverbrauch, aber auch Abfall, Wasserverbrauch, Ressourceneffizienz oder Biodiversität. Die Firmen müssen auch aufzeigen,wie sie aktuelle Umweltbelastungen reduzieren und Klimarisiken steuern wollen. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit fordert zwei Perspektiven: Welchen Risiken ist ein Unternehmen durch den Klimawandel ausgesetzt, und welche Auswirkungen hat die Geschäftstätigkeit auf das Klima?
Soziales zielt einerseits auf den Umgang mit Mitarbeitern, mit Angaben zu Arbeitssicherheit, fairen Arbeitsbedingungen, Diversität, Weiterbildung, aber eben auch schwierig zu überprüfenden Aspekten wie Menschenrechten in der Lieferkette. Weiter wird hier auch betrachtet, welche Auswirkungen das Tun eines Unternehmens auf Kunden, Lieferanten und die Gesellschaft hat.
Schliesslich muss ein Bericht aufzeigen, wie ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird. Dazu zählen Compliance, Korruptionsprävention, Risikomanagement, Transparenz, Vergütungssysteme oder Datenschutz. Auch Angaben zur Diversität im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung gehören dazu.
Text: Philipp Landmark
Bild: KI/Doris Hollenstein