Systemfehler auf Kosten der Steuerzahler

Unser Schweizer Rechtssystem lässt dies zu. Auch wenn das Asylrecht nach einem Landesverweis erlischt, bleibt der Flüchtlingsstatus bestehen – und damit der volle Anspruch auf Sozialhilfe. Dies gilt selbst dann, wenn die Person freiwillig ausgereist ist und später aus dem Ausland erneut in die Schweiz einreist.
Es ist absurd, dass jemand mit einem Landesverweis wieder in die Schweiz einreisen kann. Das Dublin-Abkommen macht es möglich: Es zwingt die Eidgenossenschaft, verurteilten Straftätern, die als Flüchtlinge zu uns gekommen sind, stets ein Obdach zu bieten. Für Gemeinden wie Kirchberg bedeutet das: Sie stehen finanziell in der Pflicht, während ihnen jegliche Information über die Vorgeschichte der Betroffenen verwehrt bleibt. Die Bevölkerung kann nicht adäquat geschützt werden. Gleichzeitig sind die Gemeinden gesetzlich gezwungen, Menschen zu unterstützen, die aufgrund schwerwiegender Straftaten ihr Gastrecht verwirkt haben.
Als Nationalrat und Gemeindepräsident sehe ich hier eine Schieflage: Wer nach einem Landesverweis ausreist, soll bei Rückkehr in die Schweiz nicht erneut Sozialhilfe beanspruchen können. Ich habe deshalb eine Motion eingereicht, welche fordert, den Sozialhilfeanspruch in solchen Fällen auszuschliessen.
Es geht nicht um eine Aushöhlung des Flüchtlingsschutzes – es geht um Systemglaubwürdigkeit, Fairness gegenüber den Steuerzahlern und die Handlungsfähigkeit der Gemeinden. Die Schweiz muss aufhören, ein Magnet für wirtschaftlich motivierte Rückkehrreisen zu sein. Wer Regeln verletzt und das Land verlassen muss, darf nicht durch eine Gesetzeslücke geschützt oder gar belohnt werden.
Text: Michael Götte