Kolumne

Achtung Volksinitiativen!

Achtung Volksinitiativen!
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Mit der Zulassung von Volksinitiativen im Jahr 1891 wurden die Mitwirkungsrechte der Bürger gestärkt. Nebst dem Referendum gegen Gesetze bot sich seither auch die Möglichkeit, die Bundesverfassung mit einem selbstverfassten Text anzupassen.

Aktuell sind hierfür 100’000 gültige Unterschriften nötig, die innerhalb von 18 Monaten gesammelt werden müssen. Nehmen Volk und Stände das Begehren an, wird der Verfassungstext aufgenommen. Nur etwa jede 11. Initiative wird angenommen. Die Gründe, warum viele abgelehnt werden, sind vielfältig: Oftmals sind sie zu extrem, fehlerhaft oder einfach nicht mehrheitsfähig.

Angenommene Volksinitiativen
In der jüngeren Vergangenheit wurden mehrere Volksinitiativen angenommen – jene zur 13. AHV-Rente, zum Tabakwerbeverbot für Jugendliche, zur Pflege, gegen Masseneinwanderung, gegen Abzockerei, gegen Zweitwohnungen oder für den Alpenschutz. Die Texte sind oftmals ausführlich und mit Übergangsregelungen versehen. Anders als die übrigen Verfassungsartikel, die sprachlich und inhaltlich eher knapp und weniger bindend verfasst sind.

Ablehnung von Volksinitiativen
Die Umsetzung der 26 angenommenen Initiativen war oftmals schwierig, mangelhaft oder inhaltlich unerfüllbar. Das gilt für die Alpeninitiative, für jene gegen die Masseneinwanderung oder nun für die 13. AHV-Rente.
Gleiches dürfte der «Keine 10 Millionen-Schweiz-Initiative» widerfahren, die bald schon zur Abstimmung kommen könnte. Wie die jüngsten demografischen Prognosen zeigen, werden wir früher oder später die 10-Millionen-Marke überschreiten. Dagegen heute schon verbindliche Massnahmen zu beschliessen, beispielsweise die Kündigung wichtiger Wirtschaftsverträge, schafft Unsicherheit und schränkt wichtige Handlungsoptionen ein. Insofern gilt wohl auch bei dieser Initiative, den Geist aufnehmen, sie aber abzulehnen.

Text: Sven Bradke

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