Das Ende des Völkerrechts?
Kurz vor dem Fall der Berliner Mauer schrieb der Politikwissenschaftler Francis Fukuyama seinen berühmten Artikel «Das Ende der Geschichte». Er deutete an, dass sich mit dem Zusammenbruch der UdSSR und seiner Satellitenstaaten nun überall liberale Prinzipien in der Form von Demokratie und Marktwirtschaft durchsetzen würden. «Wishful thinking» in Zeiten von «Glasnost» und «Perestroika»!
Eingeschränkte Handlungsfähigkeit
Aufgrund der Ereignisse der letzten Monate stellt sich die Frage, ob das Ende des Völkerrechts naht. Der UNO-Sicherheitsrat ist wegen der Vetorechte der fünf ständigen Mitglieder oftmals blockiert. Friedensstiftende Massnahmen, wie sie die UNO-Charta vorsieht, können nur beschlossen werden, wenn gleiche Interessen bestehen. Und das war in den vergangenen Jahren selten. Deshalb ist die auf Souveränität, Menschenrechte und Streitbeilegung ausgelegte UNO in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt.
Zölle statt Freihandel
Auch die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) haben an Wert verloren. Seit die USA das «Wundermittel» der Zölle entdeckt hat, zählen die handelsfördernden Prinzipien des Zollabbaus, der Meistbegünstigung, der Nichtdiskriminierung und des Freihandels nicht mehr zur allgemein anerkannten, globalen Zielsetzung. Wenn die wirtschaftlich starke EU und die Schweiz den USA für neue Handelsverträge Zollfreiheit gegen 15 Prozent US-Importzölle anbieten, spricht dies Bände.
Allgemeine Akzeptanz
Wir nehmen dies zur Kenntnis und stellen fest, dass das Völkerrecht erodiert, völkerrechtliche Verletzungen in Kauf genommen werden, mächtige Staaten sich nur selektiv darauf berufen und neue Regeln nötig wären. Doch was nützt das Völkerrecht, wenn es nicht akzeptiert und eingehalten wird?
Text: Sven Bradke