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Vincenz zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt

Vincenz zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt
Ex-Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz muss ins Gefängnis
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Pierin Vincenz' ebenfalls schuldig gesprochener Geschäftskollege Beat Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, die auch er absitzen muss. Eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 3000 Franken wird wie bei Vincenz aufgeschoben.

Das Bezirksgericht Zürich hat die Art der Spesenabrechnung von Pierin Vincenz am Mittwoch bei der Urteilseröffnung harsch kritisiert. Die vielen Besuche in Stripclubs und Cabarets seien «nicht im Interesse der Raiffeisen» gewesen.

Dieses Verständnis, dass alle Auslagen unter Spesen fallen würden, gehe «deutlich zu weit», sagte der Richter. Auch Beziehungspflege habe Grenzen. Für das Bezirksgericht liegt diese Grenze bei 1000 Franken pro Lokal-Besuch, nicht mehr. Vincenz habe sich deshalb der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht, berichtet stgallen24.ch.

Auch bei einem Tinder-Date, das Vincenz als «Bewerbungsgespräch» bezeichnet hatte, und bei der Renovation eines verwüsteten Hotelzimmers habe Vincenz «seine Funktion verlassen». Er habe sich deshalb auch der Veruntreuung schuldig gemacht.

Drei Jahre und neun Monate

Bei den Firmenbeteiligungen habe Vincenz teilweise eine hohe kriminelle Energie bewiesen. Insgesamt sei sein Verschulden «erheblich». Er habe seine hohe Vertrauensposition missbraucht. Man müsse ihm aber zugute halten, dass keine «einfachen Bürger» geschädigt worden seien. Zudem habe die Raiffeisen intern keinen richtigen Kontrollmechanismus gehabt, so der Richter.

Das Bezirksgericht sprach den ehemaligen Raiffeisen-Chef Vincenz wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung schuldig. Er muss eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten absitzen. Davon sind 106 Tage bereits durch die Untersuchungshaft abgegolten.

Diese Freiheitsstrafe wird vollzogen, wie es im Urteil vom Mittwochmorgen heisst. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu 3000 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Stocker und Konsorten ebenfalls schuldig gesprochen

Pierin Vincenz' ebenfalls schuldig gesprochener Geschäftskollege Beat Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, die auch er absitzen muss. Eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 3000 Franken wird wie bei Vincenz aufgeschoben.

Vincenz und Stocker sollen sich versteckt an Firmen beteiligt und danach dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden. Bei diesen Transaktionen und Übernahmen sollen Vincenz und Stocker unrechtmässige Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.

Neben Vincenz und Stocker sind auch die Mitbeschuldigten Andreas Etter, Ferdinand Locher und Stéphane Barbier-Mueller schuldig gesprochen worden. Sie kassieren allesamt bedingte Geldstrafen, berichtet der Blick. Ungeschoren davon kommt einzig Christoph Richterich; er ist von allen Vorwürfen freigesprochen worden. Auch gegen Peter Wüst gibt es kein Urteil. Dies allerdings nicht, weil er eine weisse Weste hätte, sondern weil er an Demenz leidet und nicht prozessfähig ist.
 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann innert zehn Tagen Berufung eingelegt werden. Vincenz und sein Anwalt haben bereits angekündigt, dass sie das Urteil ans Zürcher Obergericht weiterziehen wollen.

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