Untersuchung zu HSG-Spesenbezügen
In einem ersten Schritt hat Stefan Kölliker, Präsident des Universitätsrates, einen externen unabhängigen Rechtsanwalt mit einer Administrativuntersuchung zum Sachverhalt beauftragt. Diese Untersuchung ist derzeit in Gang.
Aufgrund der Erkenntnisse aus der laufenden Administrativuntersuchung hat der Präsident des Universitätsrates am 19.6.2018 drei Disziplinarverfahren eröffnet. Mit dem Disziplinarverfahren wird eine schuldhafte Verletzung der Amts- oder Dienstpflicht geahndet. Nach Abschluss der Untersuchung stellt die Disziplinarbehörde einen begründeten Antrag.
Spesenordnung für die gesamte Universität
Die HSG verfügt über ein eigenes Spesenreglement, das vom Universitätsrat gestützt auf das HSG-Personalreglement erlassen wurde. Es regelt für sämtliche Universitätsangehörige den Ersatz für ausgewiesene arbeitsbedingte Auslagen. Als Spesen gelten Auslagen für Verpflegung, Unterkunft, Geschäftsreisen und andere Auslagen, welche sich aufgrund dienstlicher Verpflichtungen ergeben. Nach Erfassung und Visierung der Spesen erfolgt die Auszahlung durch die entsprechende Auszahlungsstelle in der Regel zusammen mit dem Lohn.
Von Einzelfall auszugehen
Gemäss den heutigen Erkenntnissen ist von einem Einzelfall auszugehen. In den Revisionsberichten der kantonalen Finanzkontrolle wurden bisher nie die Rückweisung von Geschäftsabschlüssen insbesondere wegen Spesen beantragt.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Angaben gemacht werden. Die Dauer des Verfahrens ist derzeit auch nicht abschätzbar. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Nach Abschluss des Verfahrens wird erneut eine Information erfolgen.