Thurgau genehmigt Leistungsvereinbarung für Aggloprogramme

Lesezeit: 1 Minuten
Im Rahmen der Agglomerationspolitik stellt der Bund Beiträge an die Investitionen im Agglomerationsverkehr in Aussicht. Er verlangt dafür die Schaffung von Agglomerationsprogrammen im Bereich Siedlung und Verkehr.
Die finanzielle Beteiligung des Bundes wird in einer Leistungsvereinbarung geregelt. Sie ist Voraussetzung, um Finanzierungsvereinbarungen mit dem Bund abschliessen zu können. Das teilt die Regierung mit.
Der Kanton Thurgau hat nun die drei folgenden Leistungsvereinbarungen genehmigt:
- Die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund, dem Kanton St. Gallen, dem Kanton Thurgau und der Regio Wil betreffend das Agglomerationsprogramm Wil 3. Generation Verkehr und Siedlung
- die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund, dem Kanton Thurgau und dem Verein Agglomeration Kreuzlingen – Konstanz betreffend das Agglomerationsprogramm Kreuzlingen – Konstanz 3. Generation Verkehr und Siedlung
- die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund, dem Kanton St. Gallen, dem Kanton Appenzell Ausserrhoden und dem Kanton Thurgau sowie der Regio Appenzell AR – St. Gallen – Bodensee betreffend das Agglomerationsprogramm St. Gallen – Bodensee 3. Generation Verkehr und Siedlung