Thurgau

Stadler kämpft um Drei-Milliarden-Auftrag der ÖBB

Stadler kämpft um Drei-Milliarden-Auftrag der ÖBB
Der Stadler-Hauptsitz in Bussnang
Lesezeit: 2 Minuten

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht erklärt eine Auftragsvergabe für bis zu 200 Doppelstockzüge der ÖBB an Stadler für nichtig – weil offenbar die verwendete digitale Signatur nicht anerkannt wird.

200 Doppelstock-Züge für drei Milliarden Euro sollte der Thurgauer Zughersteller Stadler Rail nach Österreich liefern. Doch daraus wird wohl nichts: Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat die Auftragsvergabe am 10. September für nichtig erklärt.

Laut der Tageszeitung «Standard» hat Stadler das Angebot mit einer Schweizer Version einer digitalen Signatur unterzeichnet, die von der EU und Österreich nicht anerkannt wird.

Auf Anfrage von Watson bestätigten die Österreichischen Bundesbahnen den Fehler. Bei der Abgabe des Angebotes von Stadler Rail sei «ein Formfehler im Bereich der Signatur» entstanden. ÖBB-Sprecher Bernhard Rieder erklärte, man prüfe derzeit die nächsten Schritte. «Entweder legen wir Beschwerde gegen das Urteil ein – oder rollen den ganzen Vergabeprozess neu auf.»

 

Stadler nimmt dazu wie folg Stellung: 

«Stadler hat nach einem umfassenden und professionell geführten Ausschreibungsverfahren der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) den Rahmenvertrag zur Lieferung von bis zu 186 Doppelstockzügen gewonnen. Stadler freut sich, dass ihr rechtsgültiges Angebot als technisch und kommerziell bestes bewertet wurde.

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat nun aufgrund eines angeblichen Formfehlers bei der qualifizierten elektronischen Signatur des Angebots diesen Zuschlag der ÖBB überraschend für nichtig erklärt.

Stadler hat diese elektronische, von den zuständigen internationalen Behörden anerkannte, Signatur schon hundertfach bei der Teilnahme an Ausschreibungen im EU-Raum verwendet. Zahlreiche so unterzeichnete Angebote wurden damit gewonnen, auch solche österreichischer Bahnen.

Stadler wird sämtliche ihr zustehenden Rechtsmittel gegen diese erstinstanzliche Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts ausschöpfen. Stadler unterstützt die ÖBB weiterhin und geht davon aus, dass dieser vom Gericht beanstandete angebliche Formfehler korrigiert wird.»

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