Stadler bündelt Kräfte

Text: PD/stz.
Bei der Fusion handelt es sich um einen rein juristischen Zusammenschluss der beiden Gesellschaften. Steuerrechtlich gilt er rückwirkend per 1. Januar 2025. Die beiden Standorte werden neu zwar unter einem Dach, aber mit der jeweils bestehenden Organisation und Führungsstruktur weitergeführt. Der Standort Rheintal (St.Margrethen, Thal) wird rechtlich als Zweigniederlassung betrieben.
Lucius Gerig, Divisionsleiter Schweiz, sagt: «Durch die Zusammenlegung wird die bereits sehr enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Standorten weiter gestärkt und administrativ deutlich vereinfacht.»
Für die Mitarbeiter hat die Fusion keine spürbaren Auswirkungen: Arbeitsverträge, Führungskräfte, Arbeitsorte und Anstellungsbedingungen bestehen fort. Auch für Kunden und Zulieferer ändert sich nichts ausser dem Namen.
Durch die Fusion wird die Zusammenarbeit der beiden Organisationen vereinfacht. Der administrative Aufwand, z. B. bei internen Verrechnungen oder Warenbewegungen, wird reduziert. Redundante Arbeiten fallen weg. Das erhöht die Effizienz und senkt die Kosten.