St.Gallen

St.Galler Regierung will Rechtssicherheit bei Grundstückschätzungen stärken

St.Galler Regierung will Rechtssicherheit bei Grundstückschätzungen stärken
Anlass für die Anpassung war die Motion «Teilrevision des amtlichen Schätzungswesens», auf deren Grundlage die Regierung in ihrer Motionsantwort verschiedene Änderungen der Schätzungsverordnung vorgeschlagen hatte. Diese fanden im Kantonsrat Zustimmung
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Die Regierung hat den zweiten Nachtrag zur Verordnung über die Durchführung der Grundstückschätzung verabschiedet. Ziel der Anpassung ist eine höhere Rechtssicherheit, mehr Transparenz und eine zeitgemässe Regelung für Neuschätzungen bei wertvermehrenden Bauaufwendungen. Die geänderte Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Text: PD/stz.

Kernpunkt der Revision ist die Stärkung der Rechtssicherheit. Künftig werden die Schätzungsmethoden und -grundsätze ausdrücklich in der Verordnung festgelegt, die bei Steuerschätzungen anzuwenden sind. Das bisherige Recht verwies lediglich auf die allgemein anerkannten Schätzungsregeln der massgeblichen Berufsorganisationen.

Zudem wird die Transparenz im Schätzungswesen verbessert. Neu sollen mit der Schätzungsverfügung auch die detaillierten Berechnungsgrundlagen eröffnet oder zugänglich gemacht werden, um die Nachvollziehbarkeit für die Betroffenen zu erhöhen.

Ebenfalls angepasst werden die Voraussetzungen für Neuschätzungen vor Ablauf des ordentlichen Turnus von zehn Jahren. Die bisherige Limite von 30'000 Franken für wertvermehrende Aufwendungen, ab der grundsätzlich eine Neuschätzung der Steuer- und Versicherungswerte erfolgt, wird auf 80'000 Franken angehoben.

Die Wirkung dieser Erhöhung beschränkt sich auf die Steuerwerte, die unverändert weitergelten, wenn die neue Limite von 80'000 Franken nicht überschritten wird. Für die Versicherungswerte bleibt hingegen die heutige Schwelle von 30'000 Franken bestehen. In der Bandbreite zwischen 30'000 und 80'000 Franken werden Versicherungswerte künftig mittels Zwischenverfügung angepasst.

Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin werden die notwendigen Anpassungen der IT-Applikationen umgesetzt, um einen reibungslosen Vollzug sicherzustellen.

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