Schrittweise zurück in die Normalität

Schrittweise zurück in die Normalität
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Mit der Öffnung von Detailhandel, Schulen und Restaurants per 11. Mai steht ein wichtiger Schritt zurück in die Normalität bevor. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen begrüsst die Öffnung und will, dass Gastrobetriebe weiterhin Kurzarbeit unkompliziert beantragen können.

Die Öffnung der Gastrobetriebe per 11. Mai zeigt, dass sinnvolle Lösungen gesucht werden. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Sonderregelungen für die Gastrobetriebe sind weiterhin gross. Deshalb soll die Gastrobranche weiter Kurzarbeit unkompliziert beantragen können.

Die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz hat sich weiter verlangsamt. Ab dem 11. Mai können nicht nur Läden, Märkte und obligatorische Schulen, sondern auch Museen und Bibliotheken sowie Gastrobetriebe wieder öffnen. Über die dritte Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai entscheiden. Die Branchenverbände sind dazu aufgerufen die entsprechenden Schutzkonzepte auszuarbeiten und ihren Mitgliedern zügig zur Verfügung zu stellen.

Vorsichtige Öffnung der Gastronomie ab dem 11. Mai

Ab dem 11. Mai können Gastrobetriebe unter strengen Auflagen wieder öffnen. Diese Öffnung ist für die gesamte Gastrobranche sehr wertvoll. Es ist allerdings nicht einfach, unter den Vorgaben des Bundesrates Gastronomiebetriebe betriebswirtschaftlich zu führen. Deshalb ist zentral, dass die Gastronomie weiter unkompliziert Kurzarbeit und weitere Unterstützungen beantragen kann.

Kantonsentscheid soll zügig kommuniziert werden

In Primar- und Sekundarschulen darf ab dem 11. Mai wieder Präsenzunterricht durchgeführt werden. Der Bundesrat legt die Verantwortung über die Gestaltung des Unterrichts in die Hände der Kantone und Gemeinden. Sie sollen den Schulunterricht regeln und den lokalen Gegebenheiten anpassen.

Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen fordert das Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen auf, die Eckpunkte des Schulstarts zügig zu kommunizieren. Die Öffnung der Schulen ist der richtige Schritt. Dies ist ein wichtiger Eckpfeiler, bringt die Alltagsstrukturen zurück und entlastet den Spagat zwischen Familie und Arbeitswelt vieler Arbeitnehmenden.

 

Grossveranstaltungen bis Ende August verboten

Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen bis Ende August verboten bleiben. Damit ist eine gewisse Planungssicherheit für die Veranstalter gegeben. Am 27. Mai wird der Bundesrat die Lage neu beurteilen und entscheidet zudem, ab wann kleinere Veranstaltungen mit weniger als 1'000 Personen wieder möglich sein werden.