Regierung klärt Rahmen für Härtefallregelung

Regierung klärt Rahmen für Härtefallregelung
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Die Regierung des Kantons St.Gallen stimmt der grundsätzlichen Stossrichtung des Vorschlags des Bundes zur Härtefallregelung zu. Sie hat in einem ersten Schritt Branchen bestimmt, für die sie Unterstützungsgelder prüfen will.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Härtefallverordnung am 4. November 2020 eröffnet. Die Kantone haben bis am 13. November 2020 Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Diese Frist ist äusserst knapp bemessen. Die Regierung des Kantons St.Gallen stimmt der grundsätzlichen Stossrichtung jedoch zu.

Was die kantonalen Härtefallmassnahmen angeht, bereitet die Regierung derzeit die gesetzlichen Grundlagen vor. Sie wird insbesondere die Fragen zum Kreis der Bezüger, zum Umfang, zu den Voraussetzungen und zum Vollzug der Massnahmen klären. Derzeit schliesst die Regierung noch keine der möglichen Massnahmen aus. Somit sind Darlehen, Bürgschaften, Garantien, aber auch A-Fonds-perdu-Beiträge möglich. Im Vordergrund stehen jedoch Bürgschaften und A-Fonds-perdu-Beiträge.

Folgende Branchen stehen derzeit im Fokus:

− Gastronomie
− Hotellerie
− Reisebüros/Reiseveranstalter
− Dienstleister der Reisebranche (Reisecarunternehmen) oder touristische Betriebe
− Marktfahrer
− Schausteller
− Event- und Veranstaltungsbranche
− Tierparks
− zu prüfen: Zulieferer

Unterstützung für finanziell gesunde Unternehmen

Die Herausforderung besteht im Vollzug darin, dass die Massnahmen nicht strukturerhaltend wirken sollen. Die Regierung will mittels geeigneten Kriterien Fehlallokationen verhindern. Wie im Bereich des öffentlichen Verkehrs sollen etwa die eigenen Reserven eingebracht werden müssen. Die vom Bund formulierten Kriterien für eine Härtefallunterstützung gehen in die gleiche Richtung. Es sollen nur überlebensfähige Unternehmen unterstützt werden. Welche das sind, wird die Regierung anhand eines Kriterienkatalogs definieren. Sie ist sich bewusst, dass die Grenzziehung zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Wettbewerbsverzerrung sehr fliessend sein kann. Die Regierung möchte zukunftsgerichtete Rahmenbedingungen für die Wirtschaft im Kanton St.Gallen schaffen, wie sie es mit dem Innovationspark Ost, mit Rhysearch oder der IT-Bildungsoffensive beabsichtigt.

In zeitlicher Hinsicht prüft die Regierung die Voraussetzungen, Dringlichkeitsrecht anzuwenden, um die Härtefallunterstützung noch dieses Jahr gewähren zu können. Das Dringlichkeitsrecht würde danach auf dem parlamentarischen Weg in ordentliches Gesetzesrecht überführt. Die Regierung wird das Vorgehen und die Ausgestaltung der Massnahmen heute Dienstagabend mit den Fraktions- und Parteipräsidenten besprechen.