Ostschweizer Regierungen fordern nachvollziehbare Massnahmen

Text: PD
Für den Fall einer schweren Strommangellage hat der Bundesrat verschiedene Bewirtschaftungsmassnahmen vorbereitet, die sich auf das Landesversorgungsgesetz abstützen. Im Falle einer schweren Strommangellage würden die Massnahmen (Beschränkungen, Verbote, Kontingentierung, Abschaltung) an die Schwere der Mangellage und die aktuelle Situation angepasst und die entsprechenden Verordnungen erst dann in Kraft gesetzt.
Die Regierungen der Ostschweizer Kantone Thurgau, St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden begrüssen im Grundsatz die Vorschläge des Bundes und schliessen sich im Wesentlichen der von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) erarbeiteten Stellungnahme an.
Das oberste Ziel ist für die vier Regierungen weiterhin, dass Abschaltungen und wenn möglich auch Kontingentierungen verhindert werden müssen. Damit dies möglich ist, müssen die Bürger Strom sparen. Der Weg dazu führt für die vier Regierungen aber nicht über solch detaillierte Vorschriften, wie sie der Bund vorsieht und die im privaten Rahmen kaum kontrollierbar wären. Vielmehr appellieren sie an die Eigenverantwortung und setzen sich für nachvollziehbare Massnahmen und einen einheitlichen Vollzug ein.
Nicht nachvollziehbar ist für die Ostschweizer Regierungen zum Beispiel, dass Skigebiete weiter beschneit werden dürfen, wenngleich Private ihre Wohnungen und Häuser weniger heizen dürfen oder die Grossverbraucher ihren Verbrauch kontingentieren müssen. Ebenfalls kein Verständnis haben sie für den Vorschlag, die Geschwindigkeit auf Autobahnen zu beschränken, und fordern zudem, auf Einschränkungen bei der Elektromobilität zu verzichten.
Weiter regen die Ostschweizer Regierungen an, eine zusätzliche Senkung der Raumtemperatur in der Eskalationsstufe 3 unabhängig vom Energieträger nochmals zu überdenken.
Bei der Kontingentierung sind vom Bund keinerlei Ausnahmen vorgesehen. Die Ostschweizer Kantone hingegen sehen das anders und fordern einen Artikel zum Thema «Ausnahmen», in dem Entsorgungs- sowie Wasserversorgungsanlagen, stationäre Gesundheitseinrichtungen, die Tierhaltung in Ställen sowie kritische Einrichtungen von Telekommunikationsbetreibern von der Kontingentierung ausgenommen oder mit einem reduzierten Prozentsatz kontingentiert werden können.
Ausserdem müssten Ausnahmen von der Kontingentierung möglich sein, wenn die durch die Kontingentierung eingesparte Energie kleiner ist als der Mehrverbrauch, der durch die Kontingentierung andernorts ausgelöst wird.
Aus Sicht der Ostschweizer Kantone ist zudem die Luftreinhalteverordnung so anzupassen, dass Notstromaggregate in Krisenzeiten wirksam betrieben werden können. Mittelfristig erachten die Kantone die Einführung eines Kontingenthandels als Lösungsansatz, der weiterverfolgt werden sollte.