Ostschweiz bleibt ohne kantonalen Mindestlohn
Text: pd/stz.
In der Schweiz gibt es keinen landesweit vorgeschriebenen Mindestlohn. Einen allgemeinen kantonalen Mindestlohn kennen lediglich Genf, Basel-Stadt, Jura, Neuenburg und das Tessin. Die übrigen 21 Kantone verzichten darauf. Zusätzlich haben die Städte Zürich, Winterthur und Luzern kommunale Mindestlöhne beschlossen.
Die Unterschiede sind beträchtlich: Gemäss der für 2026 aktualisierten Übersicht reicht der gesetzliche Mindestlohn von 20.00 bis 20.50 Franken pro Stunde im Tessin bis zu 24.59 Franken in Genf. Dazwischen liegen Neuenburg mit 21.35 Franken, der Jura mit 21.40 Franken und Basel-Stadt mit 22.20 Franken.
Einheitliches Bild in der Ostschweiz
In der Ostschweiz präsentiert sich die Situation einheitlich. Weder St.Gallen noch der Thurgau oder die beiden Appenzell kennen eine allgemeine kantonale Lohnuntergrenze. Das bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen die Löhne in jedem Fall vollkommen frei festlegen können.
Verbindliche Mindestlöhne können sich aus allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen oder aus Normalarbeitsverträgen ergeben. Solche Regelungen bestehen beispielsweise im Gastgewerbe, im Bauhauptgewerbe, im Personalverleih, in der Reinigungsbranche oder für bestimmte Tätigkeiten in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft.
Auch der Kanton St.Gallen verweist darauf, dass bereits heute Mindestlöhne durch allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge und Normalarbeitsverträge bestehen. Der Thurgauer Regierungsrat hielt ebenfalls fest, dass es im Kanton keinen gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn gibt, einzelne Branchen aber verbindlichen Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen unterstehen.
Für Ostschweizer KMU ist deshalb nicht allein entscheidend, ob der Kanton einen Mindestlohn kennt. Vor jeder Anstellung muss auch geprüft werden, ob für den Betrieb oder die betreffende Tätigkeit ein Gesamtarbeitsvertrag, ein Normalarbeitsvertrag oder eine andere verbindliche Lohnregelung gilt. Besondere Aufmerksamkeit ist zudem bei Einsätzen ausserhalb der Ostschweiz geboten, da grundsätzlich der Arbeitsort und nicht der Sitz des Unternehmens massgebend ist.
Alle Kantone auf einen Blick
Der von Adi Giladi aufgebaute Canton Compliance Hub hat die Regelungen sämtlicher 26 Kantone in einer Tabelle zusammengeführt. Ergänzt wird die Übersicht durch die kommunalen Ansätze von Zürich, Winterthur und Luzern. Jeder Eintrag ist mit einer offiziellen kantonalen, kommunalen oder eidgenössischen Quelle verlinkt.
Die kostenlos verfügbare Tabelle wird auf Deutsch, Französisch und Englisch angeboten und soll insbesondere KMU eine schnelle erste Orientierung ermöglichen. Die Betreiber weisen allerdings darauf hin, dass es sich um Richtwerte und nicht um eine Rechtsberatung handelt. Da verschiedene Mindestlöhne regelmässig angepasst werden, sollten Unternehmen den jeweils geltenden Ansatz vor einem Entscheid nochmals bei der zuständigen Behörde überprüfen.
Warum es in der Schweiz keinen nationalen Mindestlohn gibt
Die Schweiz kennt auf Bundesebene keine gesetzliche Lohnuntergrenze. Ein entsprechender Vorstoss wurde 2014 in einer eidgenössischen Volksabstimmung von der Mehrheit der Stimmberechtigten und aller Stände abgelehnt. Massgebend war dabei nicht zuletzt die Überzeugung, dass Lohnfragen primär Sache der Sozialpartner seien: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände handeln branchenspezifische Gesamtarbeitsverträge aus, die auf die jeweilige wirtschaftliche Realität einer Branche zugeschnitten sind, statt eine einheitliche Zahl über alle Wirtschaftszweige und Regionen zu legen. Da die Lebenshaltungskosten und Lohnniveaus zwischen einer Genfer Innenstadtlage und einem ländlichen Bergkanton stark auseinanderklaffen, gilt eine einzige nationale Zahl vielen als wenig sachgerecht.
Weil die Kompetenz für Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Schweiz stark bei den Kantonen liegt, konnten einzelne Kantone jedoch eigene, kantonal geltende Mindestlöhne einführen – meist über eine kantonale Volksinitiative. Dadurch ist ein Flickenteppich entstanden: Ein gesetzlicher Mindestlohn gilt heute nur in einer Minderheit der 26 Kantone, während in den übrigen Kantonen ausschliesslich Gesamtarbeitsverträge oder die freie Verhandlung die Lohnhöhe bestimmen.