Obergericht verweigert Herausgabe von Dokumenten

Von 1963 bis 1967 sind in der St.Galler Kathedrale im Auftrag und auf Kosten des Kantons Ausgrabungen durchgeführt worden. Der dafür verantwortliche Archäologe Hans Rudolf Sennhauser (*1931) nahm die Funde und die Aufzeichnungen dazu kurzerhand mit nach Hause.
Der emeritierte Archäologieprofessor gründete 2009 die «Stiftung für Forschung in Spätantike und Mittelalter – HR. Sennhauser». Er brachte darin die zahlreichen in Bad Zurzach lagernden Grabungsdokumentationen aus verschiedenen Kantonen als Stiftungsgut ein. Da die betroffenen Kantone die Dokumentationen als öffentliches Eigentum betrachten, gründeten sie eine Task Force. Verhandlungen um die Rückgabe der Dokumentationen führten zu keinem Erfolg. Deshalb schlugen die Kantone Basel-Stadt, Luzern und St.Gallen 2013 den Gerichtsweg ein.
Das Aargauer Obergericht verweigert nun die Herausgabe der Dokumente. Sein Urteil befand, dass die Forderungen aus einem allfälligen Arbeitsverhältnis verjährt seien. Das Gericht verneinte, dass die Dokumentation der Ausgrabung zwingend zu den Fundstücken gehört. Die Erfolgschancen bei einem Weiterzug dieses Urteils beurteilt der Kanton St.Gallen als gering. Das lange Verfahren sei damit abgeschlossen.
Die Reaktion des Kantons ist einerseits nachvollziehbar, da man einen noch längeren Rechtsstreit fürchtet. Andererseits ist es bedauerlich, dass man klein beigibt – die wertvollen Dokumenten gehören nach St.Gallen, und die Entwendung der Unterlagen wird so nachträglich legalisiert.
Hans Rudolf Sennhauser hatte den Forschungsbericht zu den Ausgrabungen von 1963-67 per 1972 in Aussicht gestellt. 1988 hiess es, die Arbeiten seien in zehn bis 15 Jahren fertig. Heute sagt die Sennhausers Stiftung, die Arbeiten seien «im Gange». Sennhauser stand oder steht mit insgesamt 13 Kantonen im Streit.