Ostschweiz

Neuer Gesamtarbeitsvertrag für das Ostschweizer Autogewerbe

Neuer Gesamtarbeitsvertrag für das Ostschweizer Autogewerbe
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Die Sektionen Thurgau und St.Gallen-Appenzell des Auto Gewerbe Verbands Schweiz (AGVS) haben sich mit den Gewerkschaften Unia Ostschweiz-Graubünden und Syna Ostschweiz auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt. Der Bundesrat erklärte diesen für die Ostschweiz per 1. Oktober 2022 als allgemeinverbindlich. Der neue GAV soll den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit bieten.

Der seit zehn Jahren gültige Gesamtarbeitsvertrag für das Autogewerbe in der Ostschweiz wurde in den vergangenen Monaten sozialpartnerschaftlich überarbeitet und revidiert. Ein GAV regelt die jeweiligen Arbeitsverhältnisse und definiert entsprechende Mindestanforderungen.

Der revidierte Gesamtarbeitsvertrag ist für die Verbandsmitglieder des Autogewerbes in der Ostschweiz bereits seit dem 1. Juni 2022 in Kraft. Der Bundesrat erklärte diesen jüngst für allgemeinverbindlich. Somit gilt er seit dem 1. Oktober 2022 auch für alle anderen Ostschweizer Firmen des Autogewerbes, die keinem Verband angehören.

Vorteile für Arbeitnehmende und Arbeitgeber

Arbeitnehmende wie auch Arbeitgeber profitieren von den paritätisch erarbeiteten Vertragsänderungen. Ziel der Verhandlungen war es, allseits mehr Berechenbarkeit, Fairness und Stabilität zu erzielen.

Die Arbeitnehmer werden in verschiedenen Bereichen in ihren Rechten gestärkt. Die Arbeitgeber können durch die Allgemeinverbindlichkeit auf gleich lange Spiesse im Wettbewerb mit der Konkurrenz zählen. Zu tiefe, branchenfremde Mindestlöhne sind fortan unzulässig.

Neue Jahresendsaldi

Im neuen GAV wurde insbesondere der persönliche Geltungsbereich ausgeweitet. Neu sind auch die Lehrlinge dem GAV unterstellt. Die Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, über die Arbeitsstunden in ihren Betrieben genaustens Buch zu führen. Andernfalls drohen Konventionalstrafen.

Die Höhe der Über- und der Minderstundensaldi wurde ebenfalls angepasst. Per Ende Jahr können neu bis zu 120 Überstunden auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Minderstunden sind neu mit bis zu 60 Stunden übertragbar. Im ehemaligen GAV konnten höchstens 50 Über- oder Minderstunden verbucht werden.

Eine weitere, sehr massgebliche Änderung betrifft die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer ab dem vollendeten 55. Lebensjahr: Profitieren sie doch fortan von einer um zwei Monate verlängerten Kündigungsfrist.

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Einhaltung der Vorschriften

Die eingesetzte Paritätische Berufskommission (PBK) mit Sitz in der Stadt St.Gallen beaufsichtigt die Umsetzung sowie die allseitige Einhaltung des allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrages. Sie wurde von den Parteien des Gesamtarbeitsvertrages (AGVS Sektion St.Gallen, Appenzell und AGVS Sektion Thurgau / Unia und Syna) in der Rechtsform eines Vereines gegründet.

Für weitere Informationen zum GAV für das Autogewerbe Ostschweiz wurde eine spezielle Webseite aufgeschaltet.

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