Interessen offen legen
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Künftig soll in einem Register erfasst werden, welche Interessensbindungen Richter, Staatsanwälte, Jugendanwälte und Sachbearbeiter mit staatsanwaltlichen Befugnissen haben. So beispielsweise, in welcher Partei sie Mitglied sind oder in welchen Verbänden sie sich engagieren. Dies fordert die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats im Rahmen eines Nachtrags zum Gerichtsgesetz.
Vertrauen stärken
Die Kommission schreibt in einer entsprechenden Mitteilung, das Instrument solle das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz stärken. Gegenüber dem Regionaljournal Ostschweiz sagte Alexander Bartl (FDP), Präsident der vorberatenden Kommission, dass die Offenlegung der Interessenbindung mit einem kleinen Aufwand verbunden und kostenneutral sein solle. Und: «Wir gehen nicht davon aus, dass es mehr Ausstandsbegehren gibt.» Er rechne daher auch nicht mit Schwierigkeiten bei der Besetzung der Gerichte.Beratung in Septembersession
Die Kommission diskutierte weiter, die Offenlegungspflicht auf die Verwaltungsmitarbeitenden von Kanton und Gemeinden auszudehnen, wenn diese Verfügungen oder Entscheide vorbereiteten oder daran mitwirkten. Davon wird allerdings abgesehen. Beraten wird die Gesetzesänderung in der Septembersession.
Alexander Bartl (FDP, Widnau), Präsident der vorberatenden Kommission des St. Galler Kantonsrats.