Thurgau

IHK Thurgau empfiehlt fünf Mal Ja für den 18. Juni

IHK Thurgau empfiehlt fünf Mal Ja für den 18. Juni
Das Team der IHK trägt das Chancenpaket mit
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Die Industrie- und Handelskammer Thurgau fasst für sämtliche Abstimmungsvorlagen vom 18. Juni die Ja-Parole. Damit spricht sie sich auf Bundesebene für die Einführung der OECD-Mindeststeuer, für die Annahme des Klimaschutzgesetzes sowie für das Covid-Gesetz aus. Sie empfiehlt auch Annahme der kantonalen Vorlagen zur Verwendung des Agios aus der Ausgabe von Partizipationsscheinen der TKB und der Änderung des Gesetzes über die Energienutzung.

Text: pd

Will die Schweiz das Netto-Null-Ziel bis 2050 erreichen, müssen wir die verfügbaren klimaneutralen Stromquellen konsequent nutzen. Sowohl das Klimaschutzgesetz als auch die kantonale Vorlage zur Aufhebung der fixen Obergrenze des Energiefonds zielen in diese Richtung und ermöglichen es, umweltverträgliche erneuerbare Energien gezielt zu fördern. Beitragen müssen alle – Privatpersonen ebenso wie Unternehmen.

Das Gesetz bietet Anreize für die Wirtschaft, in innovative Technologien und klimaschonende Produktionsanlangen zu investieren. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit emissionsarmer Energie und zur Senkung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die IHK unterstützt deshalb beide Vorlagen.

IHK trägt das Chancenpaket mit

Die IHK unterstützt die Vorlage zur Verwendung des Agios aus der Ausgabe von Partizipationsscheinen der Thurgauer Kantonalbank. Von der Investition in die sieben Gross- und 13 Kleinprojekte profitieren alle Regionen des Kantons.

«Diese Chance wollen wir packen», sagt IHK-Präsidentin Kris Vietze. «Denn das Chancenpaket setzt positive und wertgenerierende Impulse für unseren ganzen Kanton und die kommende Generation.»

Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz behalten

Rund 140 Länder haben sich im Rahmen der OECD darauf geeinigt, dass internationale Firmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro mindestens 15 Prozent Gewinnsteuern zahlen müssen. Hält ein Land diese Mindestbesteuerung nicht ein, kann das Ausland die Differenz abschöpfen.

«Mit der Einführung der OECD-Mindeststeuer werden internationale Grossunternehmen ohnehin höher besteuert. Mit der Annahme der Vorlage stellen wir sicher, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben und nicht ins Ausland abfliessen», betont IHK-Präsidentin Kris Vietze.

Ebenfalls Ja sagt die IHK zur Verlängerung der rechtlichen Grundlagen für Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

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