HEV führt «Härtefall-Hotline» ein

HEV führt «Härtefall-Hotline» ein
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Die gesetzeswidrige Regelung des Härtefalles in Verordnung zum Energiegesetz stifte Verwirrung und Unsicherheit, findet der St.Galler Hauseigentümerverband. Deshalb richtet er nun eine Härtefall-Hotline ein.

Der HEV Kanton St.Gallen bekennt sich zur Energiestrategie 2050. Deshalb verzichtete er auf ein Referendum zum VI. Nachtrag des kantonalen Energiegesetzes. Wie sich nun aber zeigt, weigert sich die St.Galler Regierung trotz klarer Verpflichtung des Gesetzgebers, Härtefälle kantonsweit einheitlich zu regeln.

Diese Haltung der Regierung ist nicht nur gesetzwidrig, sondern schafft auch grosse Rechtsunsicherheiten in der ab 1. Juli erfolgenden Anwendung der Vorschriften bei einem Heizungsersatz. Der HEV richtet nun eine Hotline ein, an die sich die Hauseigentümer wenden können.

Hart umkämpfter Schicksalsartikel nicht sauber geregelt

Der Umgang mit Härtefällen war im Kantonsrat bei der Verabschiedung des VI. Nachtrags zum kantonalen Energiegesetz hart umkämpft. In den Kommissionssitzungen und auch in der Ratsdebatte war das Abfedern von Härtefällen als Folge der energetischen Sanierungen einer der Hauptstreitpunkte und Schicksalsartikel des Gesetzes. Dass die St.Galler Regierung in der kürzlich publizierten kantonalen Verordnung, welche per 1. Juli 2021 in Kraft tritt, eine Regelung solcher Härtefälle trotz Aufforderung aller Verbände in der Vernehmlassung nun nicht sauber regelt, sondern einfach an die Gemeinden delegiert, ist aus Sicht des HEV Kanton St.Gallen gesetzeswidrig und zudem weder bürgerfreundlich noch hilfreich für einen raschen Vollzug. Die Regierung bestätigt damit aber auch, dass sie die Notwendigkeit eines Abfederns von Härtefällen rund um energetische Sanierungen im Gebäudebereich nicht ernst nimmt - und damit auch den Kantonsrat nicht.

Vorstösse im Kantonsrat geplant

Der HEV Kanton St.Gallen bereitet derzeit mit Partnern Lösungen des Problems vor. Allenfalls muss das Gesetz wenige Monate nach dessen Inkrafttreten wegen der Untätigkeit der Regierung nochmals geändert werden. Bis im Herbst muss im Interesse der Rechtssicherheit ein verbindlicher Vorschlag für eine Regelung im kantonalen Energiegesetz vorliegen, welcher den Bewilligungsbehörden vorgibt, wie der Umgang mit Härtefällen zu vollziehen ist. Bestehende Vorschläge aus der Kommissions- und Ratsdebatte werden hierfür nun präzisiert.

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HEV richtet Härtefall-Hotline ein

Der Kantonalverband will bis zur Heilung des kantonalen Energiegesetzes keine Zeit verlieren. Er richtet auf die Inkraftsetzung der kantonalen Verordnung per 1. Juli 2021 eine «Härtefall-Hotline» für seine Mitglieder ein (Telefon 071 571 06 45). Diese soll als Anlaufstelle dienen für die stark verunsicherten Mitglieder, welche schon bald von unverhältnismässigen und nicht sachgerechten Zwangssanierungen betroffen sind. Andererseits sollen aber auch Musterbeispiele in Erfahrung gebracht werden, damit die künftige Härtefallklausel im kantonalen Energiegesetz praxisgerecht ausgestaltet wird.

Neue Studien HEV Schweiz zeigen: CO2-Gesetz verteuert Wohnen massiv

Die Brisanz um die nach wie vor ungelöste kantonale Härtefallregelung ist umso grösser, weil mit dem eidgenössischen CO2-Gesetz bereits weitere Verschärfungen im Gebäudebereich drohen. Der HEV Schweiz hat die Probe aufs Exempel gemacht und bei vier konkreten Objekten die Kosten der vorgeschriebenen Massnahmen beim nächsten Heizungsersatz ermittelt. Bei den untersuchten Objekten ergaben sich – nach Abzug der Förderbeiträge – Kosten zwischen 144‘000 und 369‘000 Franken. Zu tragen haben diese Kosten sowohl Eigentümer als auch Mieter (siehe LEADER-Interview mit HEV-Geschäftsführer Remo Daguati).

In der Debatte rund um das neue CO2-Gesetz wird zudem ein Faktor konsequent verschwiegen: Nebst Abgabenerhöhungen auf CO 2 soll auch ein Ausstossgrenzwert 1 für Gebäude neu eingeführt werden. Besonders brisant: im Gegensatz zu den kantonalen Energiegesetzen greifen die Grenzwerte nicht erst beim Ersatz der Heizung, sondern bereits beim blossen Brenner-Ersatz. Die Erkenntnisse des HEV Schweiz sind alarmierend: Bei fast allen Gebäuden waren massive Investitionen an der Gebäudehülle nötig, um die Vorgaben des CO2-Gesetzes zu erfüllen.

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85'000 Gebäude im Kanton St.Gallen vom neuen CO2-Gesetz betroffen

Nicht weniger als drei Viertel der insgesamt 1.6 Millionen Wohnbauten in der Schweiz werden vom neuen CO2-Gesetz betroffen sein. Überträgt man dies auf den Kanton St.Gallen, so stehen rund 85'000 Gebäude vor Zwangssanierungen. Dies führt zu erheblichen Mehrkosten für Mieter und Immobilieneigentümer. Aus diesen Gründen hat der Kantonalverband bereits im April die Nein-Parole zum CO2-Gesetz beschlossen.