Thurgau

Forster-Löhne: Kanton springt ein

Forster-Löhne: Kanton springt ein
Daniel Wessner, Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau
Lesezeit: 2 Minuten

Mitarbeitende der Forster Swiss Home AG blicken seit Wochen vergeblich ihrem Gehalt entgegen. Nun sorgt ein Entscheid des Bezirksgerichts Arbon für Entlastung – zumindest teilweise.

Text: pd/red

Der Küchenbauer aus dem Kanton Thurgau befindet sich in finanzieller Schieflage. Um sich vor unmittelbaren Forderungen zu schützen, hat das Unternehmen ein Gesuch um Nachlassstundung gestellt – mit Erfolg. Das Gericht in Arbon hat dieser Stundung vorläufig für vier Monate stattgegeben. Ziel ist es, Zeit zu gewinnen, um eine mögliche Sanierung aufzugleisen.

In einer Mitteilung lässt das Unternehmen verlauten, dass die operativen Geschäfte in der gewohnten Form weitergeführt würden. Begleitet wird der Prozess von einer Sachwalterin aus einer Zürcher Kanzlei, die nun sämtliche Massnahmen überwacht und koordiniert.

Ausstehende Löhne für April und Mai

Trotz dieser Stundung bleibt die Situation für die Belegschaft angespannt: Die Löhne für den Monat April wurden bislang nicht ausbezahlt. Mit der erteilten Nachlassstundung ergibt sich nun jedoch eine konkrete Möglichkeit für die Angestellten: Sie können ihre offenen Gehaltsansprüche beim Kanton geltend machen – konkret über die Arbeitslosenversicherung.

Daniel Wessner, Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau, erklärte gegenüber SRF: «Die Gesuche der Mitarbeitenden können ab sofort eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent – auch rückwirkend.» Gedeckt sind insgesamt vier Monate, also April bis Juli. Die provisorische Stundung ist vorerst bis Mitte September gültig.

Lohn hat Vorrang vor Lieferantenforderungen

Wessner betont zudem, dass Lohnforderungen gesetzlich bevorzugt behandelt werden: «Sie zählen zu den privilegierten Forderungen.» Sollte das Unternehmen im Rahmen der Sanierung doch noch zu Geld kommen, müssten zuerst die Löhne bezahlt werden, bevor andere Gläubiger zum Zug kommen.

Was bedeutet das für Forster-Kunden?

Wer eine Küche bei Forster bestellt hat, ist vom öffentlichen Verfahren nicht direkt betroffen. Für diese Fälle gelte das Privatrecht, so Wessner. «Kundinnen und Kunden müssen ihre Verträge prüfen und allenfalls abklären, ob und wie eine Kündigung oder Vertragsauflösung möglich ist.»

Seitens Forster gibt es derzeit keine weiteren Details über die nächsten Schritte. Das Unternehmen kündigte jedoch an, zu einem späteren Zeitpunkt über das weitere Vorgehen zu informieren.

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