Arbonia will Squeeze-out-Verfahren
Nach dem erfolgreichen Abschluss des öffentlichen Kauf- und Tauschangebots der Arbonia AG für sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Looser Holding AG, Arbon, hielt die Arbonia insgesamt 97.53% am Aktienkapital der Looser. Nach weiteren Zukäufen von Looser-Aktien hat sich die Gesamtbeteiligung der Arbonia auf über 98% erhöht. Entsprechend konnte die Arbonia gestern beim zuständigen Gericht im Kanton Thurgau eine Klage betreffend Kraftloserklärung der restlichen Looser-Aktien gemäss Art. 137 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes einreichen.
Für die verbliebenen Publikumsaktionäre der Looser bedeutet dies, dass die von ihnen gehaltenen Looser-Aktien gerichtlich für kraftlos erklärt und sie eine Entschädigung in der Höhe des im Rahmen des öffentlichen Kauf- und Tauschangebots bezahlten Angebotspreises pro Looser-Aktie erhalten werden, sobald das Gerichtsurteil vorliegt.
Der Angebotspreis pro Looser-Aktie betrug fünfeinhalb Namenaktien der Arbonia mit einem Nennwert von je CHF 4.20 (Tauschkomponente) zuzüglich CHF 23.00 in bar (Barkomponente).