Arbonia will Squeeze-out-Verfahren

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Die Arbonia AG hat am Dienstag beim zuständigen Gericht im Thurgau eine Klage betreffend Kraftloserklärung der restlichen 2 % Looser-Aktien eingereicht, die sie nicht übernehmen konnte.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des öffentlichen Kauf- und Tauschangebots der Arbonia AG für sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Looser Holding AG, Arbon, hielt die Arbonia insgesamt 97.53% am Aktienkapital der Looser. Nach weiteren Zukäufen von Looser-Aktien hat sich die Gesamtbeteiligung der Arbonia auf über 98% erhöht. Entsprechend konnte die Arbonia gestern beim zuständigen Gericht im Kanton Thurgau eine Klage betreffend Kraftloserklärung der restlichen Looser-Aktien gemäss Art. 137 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes  einreichen.

Für die verbliebenen Publikumsaktionäre der Looser bedeutet dies, dass die von ihnen gehaltenen Looser-Aktien gerichtlich für kraftlos erklärt und sie eine Entschädigung in der Höhe des im Rahmen des  öffentlichen Kauf- und Tauschangebots bezahlten Angebotspreises pro Looser-Aktie erhalten werden, sobald das Gerichtsurteil vorliegt.

Der Angebotspreis pro Looser-Aktie betrug fünfeinhalb Namenaktien der Arbonia mit einem Nennwert von je CHF 4.20 (Tauschkomponente) zuzüglich CHF 23.00 in bar (Barkomponente).