Reform der Volksrechte?
Bis 1977 waren 50’000 Unterschriften nötig, um auf Bundesebene eine Verfassungsinitiative zu lancieren. Aufgrund der Annahme des Frauenstimmrechts im Jahre 1971 wurde diese Zahl alsdann auf 100’000 erhöht. Auch die Sammelfrist wurde von sechs auf 18 Monate erweitert, da das Einbringen dieser Unterschriften als eine schwierige Aufgabe angesehen wurde.
Mehr Stimmberechtigte …
1977 belief sich die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz auf etwas über sechs Millionen. Heute, anfangs 2026, sind es 9.1 Millionen. Also rund drei Millionen mehr. Die Quote an Unterschriften für eine Volksinitiative ist aber nach wie vor gleich. Die Zahl zu erhöhen und so die Volksrechte einzuschränken, gilt allseits als unpopulär. Zumal die politischen Parteien heutzutage Abstimmungen geschickt für die eigene Profilierung nutzen. Können sie ihre Sympathisanten und Zielgruppen doch sehr direkt mit ihren Parolen bedienen.
… höhere Quote
Trotzdem sollte die Zahl an Unterschriften für Volksinitiativen sowie allenfalls auch für Gesetzesreferenden erhöht werden. Digitale Tools erleichtern mittlerweile das Sammeln. So, dass es immer einfacher wird, 100’000 beglaubigte Unterschriften in 18 Monaten beizubringen. Erinnert sei an die jüngste FC-St.Gallen-Petition: In nur 24 Stunden kamen offenbar über 40’000 Unterschriften zusammen.
Fokus auf das Wesentliche
Warum empfehle ich das? Um die Volksrechte einzuschränken? Nein, weil die vielen Abstimmungen und Vorlagen kaum noch zu bewältigen sind und der Fokus auf das Wesentliche zu richten, immer schwieriger wird. Sinnbildlich hierfür steht die Stadt Zürich. Dort hatte das Stimmvolk jüngst über 13 Vorlagen zu befinden. Die Abstimmungsbotschaft war zweiteilig und über 160 Seiten stark. Ist das sinnvoll?
Text: Sven Bradke