Kolumne

«Wir waren, sind und bleiben neutral»

«Wir waren, sind und bleiben neutral»
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Am Wiener Kongress 1815 erhielt die Schweiz eine völkerrechtliche Anerkennung ihrer Neutralität. Die Monarchien Österreichs, Russlands, Grossbritanniens und Preussens sahen die Neutralität als im Interesse Europas an. Dies, nachdem Napoleon auch die Schweiz besetzt und neu geordnet hatte.

Als wir 1848 zum Bundesstaat wurden, erfuhr die Neutralität eine Kodifizierung in der Bundesverfassung. Nicht als Staatsziel, sondern «nur» als Kompetenz an den Bundesrat im Sinne eines Mittels zum Zweck. Der Bundesrat «… wacht für die äussere Sicherheit, für die Behauptung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz», hiess es. Der Bundesversammlung oblag es zudem, «Massregeln … für Kriegserklärungen und Friedensschlüsse» vorzusehen.

Mittel zum Zweck

Auch in der geltenden Verfassung wird die Neutralität «nur» als Mittel zum Zweck angesehen. Bundesversammlung und Bundesrat sollen «Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität» treffen.

Einen eigenen Neutralitätsartikel kennen und benötigen wir nicht. «Die Schweiz war neutral, ist neutral und bleibt neutral», hielt Bundesrat Ignazio Cassis jüngst fest. Neutral, aber mit genügend Handlungs- und Gestaltungsspielraum für die jeweilige Zeit, die geopolitischen Umstände und die sicherheitspolitische Bedrohung.

Handlungsfreiheit wahren

Seit dem Wiener Kongress sind über 200 Jahre vergangen. Aussenpolitisch haben wir diese Zeit mehr oder weniger gut überstanden. Dies, weil wir «flexibel» waren, den Zeitgeist oftmals richtig einschätzten und neutralitätspolitisch angemessen reagierten oder agierten.

Diese Handlungsfreiheit gilt es zu wahren. Deshalb empfiehlt es sich, die heutige Kompetenznorm in der Verfassung zu belassen und die starr formulierte Neutralitätsinitiative am 27. September an der Urne abzulehnen.

Text: Sven Bradke

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