Ostschweizer Kantone wollen mit mehr ambulanten Behandlungen sparen
Text: pd/stz.
Die Ostschweizer Kantone wollen das Kostenwachstum im Gesundheitswesen mit einer enger abgestimmten Versorgung bremsen. Im Zentrum stehen Behandlungen, für die ein stationärer Aufenthalt nicht zwingend notwendig ist. Eine gemeinsame Planung, einheitliche Vorgaben und angepasste Finanzierungsmodelle sollen dazu beitragen, vorhandene Ressourcen effizienter einzusetzen.
Für die Akutsomatik ergänzen die vier Kantone die gesamtschweizerische Liste «Ambulant vor stationär» um 18 Eingriffe in fünf Gruppen. Betroffen sind die Fuss-, Ellenbogen- und Schulterchirurgie, laparoskopische Eingriffe in der Gynäkologie sowie brustchirurgische Eingriffe. Grundsätzlich sollen Patienten das Spital nach diesen Behandlungen noch am selben Tag verlassen. Bei besonderen Umständen bleibt eine stationäre Behandlung möglich.
Der St.Galler Gesundheitsdirektor Bruno Damann sieht weiteren Handlungsbedarf: «Wir haben in der Schweiz noch erhebliches Potenzial. Ambulant vor stationär ist medizinisch sinnvoll und zugleich kosteneffizient. Deshalb müssen wir diesen Weg konsequent weitergehen.»
Die Umsetzung erfolgt gestaffelt. Der Hauptteil der kantonalen Listen tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Für Eingriffe, bei denen die Spitäler ihre Behandlungsketten umfassender anpassen müssen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2028. Über die vier Kantone hinweg werden aus der Listenerweiterung Einsparungen von rund 2,1 Millionen Franken erwartet.
Auch in der Psychiatrie sehen die Regierungen erhebliches Verlagerungspotenzial
Nach ihrer Einschätzung könnten 15 bis 20 Prozent der heutigen Klinikaufenthalte künftig durch Behandlungen in Ambulatorien, Tageskliniken oder durch aufsuchende Angebote ersetzt werden. Diese sogenannten intermediären Angebote ermöglichen Unterstützung ausserhalb eines klassischen stationären Klinikaufenthalts.
«Wir wollen die psychische Gesundheit stärken, Krisen frühzeitig erkennen und Betroffene möglichst wohnortnah unterstützen, wo immer möglich ambulant», sagt Monika Rüegg Bless, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements von Appenzell Innerrhoden.
Eine zentrale Hürde ist allerdings die Finanzierung. Intermediäre Leistungen werden über die obligatorische Krankenpflegeversicherung derzeit nicht kostendeckend abgegolten. Gemeinsam mit den Leistungserbringern und Krankenversicherern wollen die Kantone deshalb Finanzierungsmodelle entwickeln, die stärkere Anreize für solche Behandlungen schaffen.
Der Ausserrhoder Gesundheits- und Sozialdirektor Yves Noël Balmer hält fest: «Eine Verlagerung hin zu ambulanten Angeboten birgt erhebliches Effizienz- und Kostensenkungspotenzial. Dieses Potenzial können wir nutzen, indem wir Fehlanreize beseitigen.»
Die gemeinsame Psychiatrieplanung ist der erste konkrete Planungsschritt der vertieften Zusammenarbeit. Im November 2025 hatten die vier Regierungen beschlossen, ihre Versorgungsplanungen künftig gemeinsam zu erarbeiten und darauf abgestützt gleichlautende Spitallisten zu erlassen. Die Arbeiten für den Bereich Psychiatrie begannen im Januar 2026.
Der nun vorliegende Entwurf des Versorgungsberichts umfasst eine Bedarfsprognose, die Einteilung der Planungsregion in Versorgungsräume sowie eine Analyse der bestehenden Strukturen, Herausforderungen und Trends. Er geht bis Ende November 2026 in die Vernehmlassung. Im Januar 2027 folgt das Bewerbungsverfahren. Auf dieser Grundlage werden die Leistungsaufträge für die einzelnen Bereiche und Angebote formuliert, die am 1. Januar 2028 in Vollzug treten sollen.
Anschliessend nehmen die Kantone die gemeinsame Planung der Akutsomatik in Angriff. Die neuen Spitallisten sind auf den 1. Januar 2031 vorgesehen. Als letzter Bereich folgt die Rehabilitation.
Für den Thurgauer Regierungsrat Urs Martin verbindet die Zusammenarbeit Versorgungsqualität mit wirtschaftlicher Effizienz: «Unser Ziel ist eine starke und effiziente Gesundheitsversorgung. Eine gemeinsame Planung über vier Kantone, einheitliche Kriterien, klare Leistungsaufträge und mehr Wettbewerb schaffen dafür die richtigen Voraussetzungen.»