Konzert und Theater St.Gallen will Verwaltungsratspräsidium entschädigen

Text: pd
Konkret wurde einer Statutenänderung zugestimmt, die fortan eine Entschädigung des Verwaltungsratspräsidiums ermöglicht. Der Verwaltungsrat ist damit ermächtigt, ein entsprechendes Entschädigungsreglement zu erlassen. In Absprache mit den Steuerbehörden beläuft sich die vorgesehene Entschädigung auf jährlich maximal 20'000 Franken, damit die Steuerbefreiung der Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen als gemeinnützige Organisation gewahrt bleibt.
Mit dieser Massnahme trägt die Genossenschaft den gestiegenen Anforderungen in ihrem strategischen Gremium Rechnung und erweitert den Kreis von geeigneten Kandidaten für das Verwaltungsratspräsidium.
Zahlreiche Interessenten mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund
Nachdem Urs Rüegsegger nach der letzten Generalversammlung im November 2022 zurückgetreten ist, wurde die ausserordentliche Generalversammlung auch genutzt, um über den aktuellen Stand der Nachfolge im Verwaltungsratspräsidium zu orientieren. Die Suche, die durch ein vierköpfiges Nominationsgremium aus dem Verwaltungsrat koordiniert wird, ist auf Kurs und wurde bewusst breit angelegt. Die Stelle wurde öffentlich ausgeschrieben und es erfolgten diverse Direktansprachen.
Das Nominationsgremium ist denn auch erfreut, dass es für das Präsidium zahlreiche Interessenten mit ganz unterschiedlichem Erfahrungshintergrund gibt. Der Nachfolger von Urs Rüegsegger wird sich voraussichtlich im Rahmen der ordentlichen Generalversammlung im kommenden Herbst 2023 zur Wahl stellen.