Haben Kantonsräte Demonstranten mit verbotenen Gegenständen versorgt?

Haben Kantonsräte Demonstranten mit verbotenen Gegenständen versorgt?
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In Zusammenhang mit den gestrigen Demonstrationen im St.Galler Kantonsratsaal haben die FDP-, CVP-GLP- und die SVP-Fraktion eine Interpellation eingereicht. Sie wollen vom Präsidium wissen, warum die Demonstranten ungestört pöbeln und wie sie ein Transparent in den Saal schmuggeln konnten. Hier die Interpellation im Wortlaut.

«Am 18.02.2019 haben Demonstrierende mehrfach gegen Art. 78 Abs. 3 GeschKR verstossen. Der Rat hat grosse Geduld gezeigt und die Tribüne nicht gestützt auf Art. 81 GeschKR geräumt. Das Demokratieverständnis und die Debattenkultur der Demonstrierenden dürfen durchaus kritisch infrage gestellt werden. So schätzen die unterzeichnenden Fraktionen das Engagement der jungen Menschen.

Eine Debatte aber mit Zwischenrufen und Gebrüll zu übertönen und sie damit zu verunmöglichen, wird schärfstens verurteilt. Die Unterzeichnenden laden die Demonstrierenden ein, im Rahmen unserer demokratischen Strukturen konstruktiv mitzuarbeiten – dazu gehört, dass man den politischen Kontrahenten und seine Argumente anhört.

Stossend war aber vor allem, dass es den Demonstrierenden möglich war, ein Transparent in den Saal zu bringen und es zu entrollen. Es lassen sich nur zwei Schlüsse ziehen: Entweder hat das Sicherheitsdispositiv versagt, das die Steuerzahlenden gem. der Antwort des Präsidiums vom 22.10.2018 auf die Interpellation 51.18.83 ‹Überdimensioniertes Sicherheitsdispositiv während den Sessionen?› rund CHF 50'000 pro Jahr kostet, oder die Demonstrierenden wurden aus der Mitte des Rates oder durch das Verwaltungs- oder Fraktionspersonal mit den verbotenen Gegenständen bedient.

Es muss davon ausgegangen werden, dass auf denselben verschlungenen Pfaden auch andere verbotene Gegenstände und Propagandamaterial in den Kantonsratssaal gebracht werden könnten.

Wir laden das Präsidium zur Beantwortung der folgenden Fragen ein:

Verfügt der Kantonsrat über eine Hausordnung, die bestimmte Gegenstände verbietet? Welche anderen rechtlichen Grundlagen stehen den staatlichen und privaten Sicherheitskräften zu Verfügung?

Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Besonderen Dienstvorschriften (BDV) der privaten Sicherheitsorgane erlassen?

In welchen Fällen wird Art. 78 Abs. 3 GeschKR durchgesetzt?

Wie will das Präsidium verhindern, dass der Ratsbetrieb zukünftig nicht von derselben oder anderen Gruppen gestört oder gefährdet wird?

Wieso war es den Demonstrierenden am 18.02.2019 möglich, einen verbotenen Gegenstand auf die Tribüne mitzunehmen? Hat das Sicherheitsdispositiv versagt?

Wie verhindert das Präsidium, dass zukünftig verbotene Gegenstände ihren Weg in den Kantonsrat finden und einen geordneten und sicheren Ratsbetrieb verunmöglichen?

Wie wird verhindert, dass die verbotenen Gegenstände von Ratsmitgliedern, Verwaltungs- oder Fraktionsmitarbeitenden in den Rat gebracht werden?

Ist das Präsidium bereit, im Fall vom 18.02.2019 Strafanzeige einzureichen?

Wie beurteilt das Präsidium im Allgemeinen die Beeinträchtigungen der Sicherheit des Ratsbetriebes bei solchen Ereignissen?»

19.02.2019       FDP-Fraktion

                        CVP-GLP-Fraktion

                        SVP-Fraktion