Gewerbe St.Gallen sichtlich erfreut über den Tempo-30-Entscheid
Text: pd
Mit dem Konzept «Temporegime Stadt St.Gallen» schlugen der Kanton und die Stadt St.Gallen die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 vor. Insbesondere auch auf den Kantonsstrassen der Stadt St.Gallen. Allerdings hätte das gegen die Beschlüsse des Kantonsrates verstossen. Der Regierung des Kantons St.Gallen hat nun aufgrund der Ergebnisse aus der Vernehmlassung beschlossen, auf ein flächendeckendes Temporegime in der Stadt St.Gallen zu verzichten.
Die zentrale Hauptverkehrsachse Zürcher Strasse-Rosenbergstrasse-Unterer Graben-Torstrasse-Rorschacher Strasse bleibt als – für das Gewerbe – wichtige Lebensader der Stadt St.Gallen mit Tempo 50 erhalten. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen und Gewerbe Stadt St.Gallen haben in der Vernehmlassung die Bedeutung des Verkehrsflusses aufgezeigt: «Die Erreichbarkeit ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor und sorgt für die Belebung der Innenstadt.»
Der Kanton prüft nun Massnahmen für die Lärmsanierung in der Stadt St.Gallen. Die Wirkung von Tempo 30 auf die Lärmreduktion wird laut dem Gewerbe oft bewusst überzeichnet. "Das Allheilmittel ist Tempo 30 in der Lärmschutzfrage nicht", heisst es in deren Stellungnahme.
Die Zahlen sagen: Im Durchschnitt sinkt die Lärmbelastung im Vergleich zu Tempo 50 um drei Dezibel. Obwohl das hörbar ist, sieht das Gewerbe das wirksamste Mittel gegen den Lärm in baulichen Massnahmen (z.B. Lärmschutzwände, Ersatzmassnahmen an Gebäuden).