Thurgau soll ein moderneres Gastrogesetz bekommen

Thurgau soll ein moderneres Gastrogesetz bekommen
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Der Thurgauer Grosse Rat hat heute die Motion «Ein modernes Gastrogesetz – damit die Vielfalt bleibt» von Kantonsrätin Brigitte Kaufmann an die Regierung überwiesen. Sie will Bäckereien und weiteren ähnlich gelagerten Betrieben administrative Erleichterungen ermöglichen. Die Motion fordert eine Anpassung des Gastrogesetzes. 

Komplizierte Abläufe, umständliche Verfahren und Regulierungen, die keinen Sinn machen, kommen bei den Freisinnigen schlecht an. Mit der Motion «Ein modernes Gastrogesetz – damit die Vielfalt bleibt», will Kantonsrätin Brigitte Kaufmann die aufwendigen Bewilligungsprozesse im Gastgewerbe vereinfachen. Dies schreibt die Thurgauer FDP-Fraktion in ihrer Mitteilung.

«Innovative Betriebe wie etwa Bäckereien und Gastrobetriebe, die an mehreren Standorten Filialen betreiben, sollen als juristische Personen ein Patent beantragen, von einem vereinfachten administrativen Verfahren profitieren können und damit von übermässigen Gebühren entlastet werden«, so die FDP weiter. Alle übrigen Voraussetzungen, speziell Hygiene, Sicherheit und Verantwortung betreffend, hätten die juristischen Personen genau gleich zu erfüllen.

Den Auftrag an die Regierung haben die Motionärin und drei weitere Erstunterzeichnende bewusst möglichst offengehalten. «Es geht darum, eine einfache Lösung für den Vollzug zu haben, weniger Papierkram für die Gesuchsteller und Online-Formulare für die Meldung der verantwortlichen Personen», so Brigitte Kaufmann, deren Vorstoss auch vom Präsidenten von Gastro Thurgau unterstützt wird. In der Motion sei ausdrücklich festgehalten, dass an den heute geltenden hohen Qualitätsstandards und an der Wirteprüfung nicht gerüttelt werden dürfe.  

Ein erster Schritt
«Es kann nicht sein, dass bei einem Personalwechsel in einer Filiale das aufwändige Patenterteilungsverfahren als Ganzes angegangen werden muss», sagt Fraktionssprecher Viktor Gschwend. «Seit vielen Jahren ist das Gewerbe verpflichtet, die für die Arbeitssicherheit verantwortliche Person bei der zuständigen Stelle zu melden. Weshalb soll das nicht auch in Gastrobetrieben mit Filialen funktionieren», fragt sich Viktor Gschwend, Inhaber eines Gewerbetriebes.

Die Thurgauer Regierung wollte in ihrer Antwort auf die Motion nicht auf das Geschäft eintreten. Der Grosse Rat sah dies heute jedoch anders und überwies die Motion. 

Die Regierung muss jetzt in Sachen Gastrogesetz nochmals über die Bücher.