Meloni folgt auf Weigelt

Am 11. März 2015 wurde auf Initiative von alt Nationalrat Peter Weigelt mit «contactswiss» der Arbeitgeberverband der Contact- und Callcenter-Branche in St.Gallen gegründet. Peter Weigelt waltete als Vertreter der avocis ag als Präsident von contactswiss, Milo Stössel für die MS Mail Service AG als Vizepräsident, Christian Ecknauer für die avocis ag als Quästor, Tobie Witzig für die rbc solutions ag als Beisitzer und Hans Jürgen Dregger für die avocis TELAG AG als Beisitzer. Als Arbeitgeberverband sollte contactswiss die Interessen von Dienstleistungsunternehmen vertreten, die für Dritte Tätigkeiten in den Bereichen Contact- und Callcenter sowie Customersupport erbringen; insbesondere im Zusammenhang mit Fragen im Bereich der Sozialpartnerschaft wie auch als Schnittstelle zu regulierenden Behörden.
Erster GAV für die Contact- und Callcenter-Branche
Die Gründung von contactswiss als Arbeitgeberverband der Contact- und Callcenter-Branche ermöglichte den Mitgliedsfirmen mit einer Stimme zu sprechen und so gestärkt in die Verhandlungen mit syndicom (Gewerkschaft Medien und Kommunikation) über einen GAV für die Contact- und Callcenter-Branche einzusteigen. Mit ihm sollten Lohn- und Sozialdumping ein Ende bereitet sowie zeitgemässe Anstellungsbedingungen deutlich definiert werden. Dies, um die zukunftsträchtige Contact- und Callcenter-Branche für Arbeitnehmer attraktiver zu machen sowie die Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten.
Am 20. Mai 2015 war es dann bereits so weit: Der GAV wurde seitens contactswiss und syndicom unterzeichnet. Er trat alsdann am 1. September 2015 in Kraft. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Vertragsbedingungen wurde ausserdem eine Paritätische Kommission gegründet. Hiermit war ein wichtiger Meilenstein genommen. Der nächste sollte alsbald folgen.
Auf dem Weg zur Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat
Schon im darauffolgenden Jahr unterzeichnete auch der Branchenverband CallNet.ch den GAV. Hierdurch konnte die Abdeckung des GAV in der Contact- und Callcenter-Branche beträchtlich erhöht werden. Zudem waren mit der Unterzeichnung des GAV die Voraussetzungen für ein Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung des GAV durch den Bundesrat erfüllt. Am 7. Juni 2018 beschloss alsdann der Bundesrat, den GAV der Contact- und Callcenter-Branche per 1. Juli 2018 für allgemeinverbindlich zu erklären (teilweise Änderungen von Bestimmungen mit Bundesratsbeschluss vom 16. Januar 2020 per 1. März 2020). Neu galten schweizweit für die gesamte Contact- und Callcenter-Branche Mindeststandards, wodurch gegenüber der Öffentlichkeit und den Arbeitnehmern das Vertrauen in die Branche gestärkt, die Transparenz erhöht sowie das Image verbessert werden konnte. Überdies bot sich die Möglichkeit, «schwarze Schafe» innerhalb der Contact- und Callcenter-Branche zu beseitigen.