Für liberalen Vollzug der Brandschutzvorschriften

Seit rund 20 Jahren werden die Brandschutzvorschriften in der Schweiz durch ein interkantonales Konkordat erlassen und unterliegen somit keiner demokratischen Kontrolle. Deshalb wurde 2014 im Kantonsrat eine Motion eingereicht, welche klare Rechtsgrundlagen und einheitliche Vollzugsgrundsätze auch im Brandschutz verlangt und gegen den Willen der Regierung deutlich gutgeheissen. Bauvorhaben für Neubauten und insbesondere Umbauten und Renovationen werden mit teilweise unverhältnismässigen Auflagen und Bedingungen für die Anlage und das Offenhalten von Fluchtwegen, für die Bildung vieler Brandabschnitte, für die Erstellung von besonderen, zusätzlichen Feuerwehrliften, Sprinkleranlagen oder durch die Pflicht zum Beizug von Brandschutzgutachten verzögert oder gar verunmöglicht. Dabei werden Dritte mit Verfügungskompetenzen sowie Vollzug- und Kontrollaufgaben betreut, obwohl das Gesetz eine solche Delegation nicht vorsieht.
2018 unterbreitete die Regierung dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf für ein neues Feuerschutzgesetz, kam aber im Bereich der Liberalisierung der Brandschutzvorschriften dem Anliegen der Motion kaum entgegen. Dies, obwohl die interkantonale Vereinbarung unterschiedliche Bedingungen der Kantone durchaus zulässt.
Nachdem auch in der Vorberatenden Kommission keine wesentlichen Verbesserungen erzielt werden konnten, wurde bei der Beratung im Kantonsrat eine Rückweisung an die Regierung beschlossen, mit dem Ziel, einen liberaleren Vollzug der Brandschutzvorschriften im Kanton St.Gallen sicherzustellen durch kostengünstige und wenig einschneidende Massnahmen. Dies ist möglich, ohne die Sicherheit beim Personenschutz zu beeinträchtigen, wie die langjährige Auswertung von Brandfällen aufzeigt. Zudem hat die Regierung in einem Zusatzbericht die Grundzüge der Vollzugsverordnung sowie die praktische Umsetzung aufzuzeigen, bevor das Geschäft im Kantonsrat weiter beraten wird.