Ex-Gemeindepräsident nun vor Gericht

Lesezeit: 2 Minuten

Der ehemalige Gemeindepräsident von Berneck steht in zwei Wochen vor Gericht. Er ist wegen mehrfacher Pornografie angeklagt, weil er Hunderte widerlicher Fotos von Kindern gespeichert hatte.

Die Nachricht verbreitete sich vor gut zwei Jahren wie ein Lauffeuer: Der Präsident der Gemeinde Berneck war in Untersuchungshaft genommen worden. Die Gründe für die Festnahme standen nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeiten von Andreas Zellweger. Schliesslich – einen Monat nach seiner Festnahme – ging der heute 55-Jährige selber in die Offensive, «um weiteren Gerüchten vorzubeugen». Über ein Kommunikationsbüro liess der Familienvater mitteilen, dass wegen Verstössen im Bereich der Internet-Pornographie gegen ihn ermittelt werde – das böse Wort «Kinderpornographie» wurde damals noch vermieden. Nochmals einen Monat später meldet dann die Gemeinde: Ihr Präsident sei aus der Untersuchungshaft entlassen und trete vorzeitig zurück.

Die Gründe für die Inhaftierung blieben lange im Dunkeln; die Staatsanwaltschaft hüllte sich in Schweigen. Erst zwei Jahre nach dessen Verhaftung, im April dieses Jahres, kam die Mitteilung der Staatsanwaltschaft: Sie habe beim Kreisgericht Rheintal Anklage gegen Andreas Zellweger wegen mehrfacher und mehrfach versuchter Pornografie erhoben, schreibt das «St.Galler Tagblatt». Gleichzeitig nannte sie den Grund für die lange Dauer der Strafuntersuchung, die bereits im August 2014 begonnen hatte: Es hätten mehrere Rechtshilfeersuchen an andere Staaten gestellt werden müssen.

Der Prozess gegen den ehemaligen Gemeindepräsidenten finde am 9. August statt, berichtet das Tagblatt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten; sie soll zu Gunsten einer ambulanten, deliktorientierten Therapie aufgeschoben werden. Es ist ein abgekürztes Verfahren vorgesehen; das heisst: Der Beschuldigte ist geständig und hat die beantragte Strafe akzeptiert.

Der Beschuldige soll «mehrere Hundert sexuell aufreizende Bild- und Videodateien» mit minderjährigen Kindern und von Gewalttätigkeiten heruntergeladen, gespeichert und besessen haben, schreibt das Tagblatt. Ein Video soll er selber hergestellt haben. Teilweise hatte er die Bilder auch Dritten zugänglich gemacht. So übermittelte er einer Person einen Ordner mit «sexuell aufreizenden Bildern drei- bis siebenjähriger Mädchen». Und er stellte «durch einen schriftlichen Chat» mit einem Dritten verbotene Pornografie her. Alle Handlungen soll Zellweger zwischen Dezember 2012 und August 2014 ausgeführt haben.