Erdbeere schlägt Schokolade

Erdbeere schlägt Schokolade
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Der deutsche Süssigkeiten-Gigant August Storck KG hat einen Thurgauer Pflanzenzüchter verklagt. Der Streitpunkt: eine Erdbeere namens „Merci“. Nun hat das Bundesgericht dem Erdbeerenzüchter Recht gegeben.

Was Urs Rutishauser, der Inhaber der Häberli Fruchtpflanzen AG aus Egnach, am 10. April 2014 in seinem Briefkasten auffand, löste einen jahrelangen Rechtsstreit aus, berichtet das Branchenportal markenplakat.ch. Grund dafür war die Namensgebung einer seiner neuen Erdbeersorten. Die besonders hübsche und äusserst benutzerfreundliche Erdbeere liess sich gut mal verschenken, erklärt Rutishauser, sozusagen als Dankeschön. Der Name „Merci“ lag für ihn deshalb auf der Hand. „Selbstverständlich haben wir vorher geschaut, ob ein ähnlich lautender Markenname in derselben Klasse eingetragen ist“, versichert der Züchter, „ doch bei „Pflanzen und Früchte aller Arten“, kurz „Klasse 31“ liess sich keinerlei Konfliktpotenzial ausmachen.“ Folglich liess Häberli beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum die Marke für die Merci-Erdbeere im Schweizer Markenschutzregister hinterlegen.

Dass die deutsche August Storck KG, die seit 50 Jahren unter der Wortmarke „merci“ die berühmten Schokoladenstäbchen in der Schachtel produziert, ihre Einwände haben würde, kam Rutishauser zu jenem Zeitpunkt nicht in den Sinn, so markenplakat.ch weiter.

So kam es, dass Urs Rutishauer am 10. April desselben Jahres eine Aufforderung in der Post fand zur Löschung der Wort-Bild-Marke für seine Erdbeeren. Grund: Verwechslungsgefahr aufgrund „identischen Verwendungszwecken“. Aufgrund des hohen Bekanntheitsgrads der Merci-Schöggeli sei die Anklage berechtigt, findet der Unternehmenssprecher der August Strock AG, auch wenn ihre Marke in der Klasse 30 für „Cacao, Chocolat und Sucreries“ eingetragen wurde. „Beide werden als Zwischenverpflegung oder Dessert verzehrt oder als Dessert Zutat verwendet“, meinen die Rechtsanwälte des Schokoladenherstellers.

Bekanntheitsgrad hin oder her, der Schweizer Fruchtzüchter gab nicht nach und wollte nicht auf den Markennamen verzichten. Schliesslich kam es so, dass sich der Milliardenkonzern und die Häberli AG vor dem Bundesverwaltungsgericht gegenüberstanden.

Die Frage war nun: Können Erdbeeren und Schokoladenstäbchen verwechselt werden? War Häberlis Marke der Schöggeli-Marke in Bezug auf Endprodukt und Wertschöpfungskette gleichartig? Und da es auch den Richtern einleuchtete, dass man zum Früchte Anbauen über ein durchaus anderes Know-how verfügen musste als beim Schokolade Produzieren, wurde die Klage der Storch KG abgewiesen.

Fast fünf Jahre nach der überraschenden Post darf Urs Rutishauser seine Erdbeeren guten Gewissens wieder „Merci“ nennen