Bis zu 10'000 Franken Steuererlass

Konkret sollten von den Auswirkungen der Pandemie und vor allem deren einschränkenden Massnahmen des Bundesrates direkt oder indirekt betroffene Unternehmen in der Jahresrechnung 2019 Rückstellungen bilden können. Diese Rückstellung soll im Jahr 2019 pauschal und ohne detaillierten Nachweis zugelassen werden. In der folgenden Jahresrechnungen sind diese Rückstellungen zwingend erfolgswirksam aufzulösen.
Die vorberatende Kommission beauftragt nun die Regierung, ein vereinfachtes Verfahren für Steuererlasse für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen einzuführen. Auf Gesuch hin können Unternehmen (juristische Personen und selbstständig Erwerbende) die Kantons-und Gemeindesteuern 2019 im Umfang von 40 Prozent, höchstens aber 10'000 Franken, erlassen werden. Ein Erlass ist nur bis zu einem Steuerbetrag von 25'000 Franken möglich.
Um die Massnahmen der Liquiditätshilfe für die Unternehmen zu finanzieren, ist vorgesehen, einen Teil des Kantonsanteils am Erlös aus dem Verkauf von Goldreserven der Schweiz. Nationalbank an das besondere Eigenkapital zuzuweisen.
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen ruft die Mitglieder des Kantonsrates auf, diesem Vorschlag zuzustimmen.