Mostbröckli & Co. werden geschützt

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Das Appenzeller Mostbröckli wird unter Schutz gestellt. Damit dürfen nur Produzenten aus dem entsprechenden Gebiet den Namen verwenden. Das Bundesamt für Landwirtschaft trägt die Bezeichnung als geschützte geografische Angabe (GGA) ein, wie es am Donnerstag mitteilte. Geschützt werden auch der Appenzeller Pantli sowie die Appenzeller Siedwurst.

Die Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen dieser drei Produkte werden geschützt, weil ihre Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt würden. Konkret bedeutet der Schutz, dass nur Produzenten aus dem entsprechend definierten Gebiet diese Namen benutzen dürfen. Zudem müssen sich diese an ein detailliertes Pflichtenheft halten.

Die Geschichte der drei Appenzeller Spezialitäten reiche weit in das 19. Jahrhundert zurück, schreibt das BLW. Ihren Ruf würden die Fleischprodukte unter anderem ihrem Namen verdanken, welche die Produkte eindeutig mit dem Appenzeller- und St.Gallerland verbinden würden.

Auch ihre qualitativen Eigenschaften und das traditionelle Herstellungsverfahren würden den Fleischprodukten einen guten Ruf verschaffen: Das Appenzeller Mostbröckli wird geräuchert und später getrocknet. Der Appenzeller Pantli schmeckt nach Knoblauch und wird so lange getrocknet, bis der gewünschte Gewichtsverlust erreicht ist. Die Appenzeller Siedwurst hat ein Knoblauch-Kümmelaroma und wird roh, gekocht oder pasteurisiert verkauft.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich geografische oder traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen und verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Das Register der Schweiz umfasst derzeit 37 Eintragungen: 21 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 16 geschützte geografische Angaben (GGA).

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